Frage an Rolf Kramer von Rüdiger I. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kramer,
warum ist die Feststellung einer Schwangerschaft nicht wie vielfach von den zuständigen Ministerien behauptet und publiziert von der Praxisgebühr befreit?
Eine Frauenärztin verweigerte sogar ganz die Behandlung, da wir die Gebühr nicht zahlen wollten. Eine Rücksprache mit der Krankenkasse ergab, dass sich Ärzte und Krankenkassen "darauf verständigt hätten", dass eine Schwangerschaft wie eine Krankheit einzustufen ist.
Auf eine Stellungnahme des Familienministeriums warten wir noch heute.
Mit freundlichen Grüßen,
Rüdiger Illg
Sehr geehrter Herr Illg,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Februar 2008. Hier ist meine Antwort:
Generell zahlen gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Praxisgebühr von zehn Euro, sobald sie eine ärztliche Leistung eines Haus- oder Facharztes in Anspruch nehmen. Das ist bereits der Fall, wenn Sie sich in der Praxis Blut abnehmen oder ein Rezept ausstellen lassen. Die Praxisgebühr wird pro Quartal bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Arztes entrichtet und quittiert. Wenn Sie dann mit Überweisung zu weiteren Ärzten gehen, brauchen Sie die Praxisgebühr nicht noch mal zu bezahlen.
Die Auskunft Ihrer Krankenkasse, eine Schwangerschaft als Krankheit einzustufen, ist nicht korrekt. Eine derartige von Ihnen beschriebene Übereinkunft von Ärzten und Krankenkassen existiert nicht.
Die Feststellung einer Schwangerschaft ist eine Untersuchung, die im Katalog der ärztlichen Leistungen geführt wird. Bei Inanspruchnahme dieser Leistung in Folge des erstmaligen Besuchs eines Arztes im Quartal, muss die Praxisgebühr somit gezahlt werden.Wird eine Schwangerschaft festgestellt, sind die weiteren Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft von der Praxisgebühr befreit.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Kramer