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Rolf Kramer
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Rolf Kramer von Wilfried M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kramer,

Von uns Arbeitern wird velangt das wir bis 67 Arbeiten sollen oder aber Abzüge in Kauf nehmen müssen.

Warum gehen Berufsunteroffiziere mit 53 in den Ruhestand und haben dabei einen Pensionsanspruch den andere Beamte mit den selben Dienstjahren nicht erreichen können.
Desweiteren nehmen sie dann durch ihre, vom Steuerzahler Bezahlte, gute Ausbildung anschließend uns Arbeitern auch noch Arbeitsplätze weg.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Möller,

Vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Januar 2008. Ihren Unmut über die von Ihnen dargestellte Situation kann ich nachvollziehen. In der Tat wirkt das Pensionseintrittsalter von Soldaten auf den ersten Blick ausgesprochen ungerecht.

Die besonderen Altersgrenzen bei der Bundeswehr sind in den 1960er Jahren eingeführt worden. Sie sind der Tatsache geschuldet, dass Soldaten keiner gestzlichen Arbeitszeitregelung unterliegen, häufig in körperlich fordernden Truppenverwendungen stehen und an Auslandseinsätzen teilnehmen. Im Rahmen der Übertragung der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch diese besonderen Altersgrenzen um zwei Jahre (auf dann 55 Jahre bei Berufsunteroffizieren) angehoben. Ein ersten Schritt erfolgte bereits mit dem Versorgungsreformgesetz 1998.

Die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand wegen Überschreitens der besonderen Altersgrenze liegt - anders als beim Erreichen der allgemeinen Altersgrenze - im Ermessen des Dienstherrn. Die Einräumung eines Ermessensspielraums liegt die Annahme zu Grunde, dass allein das Überschreiten der besonderen Altersgrenze nicht zum Anlass genommen wird, Versetzungen in den Ruhestand vorzunehmen. Vielmehr ist regelmäßig im Rahmen einer an militärischen Notwendigkeiten (insbesondere Leistungsfähigkeit der Brufssoldaten, Personalbedarf) ausgerichteten individuellen Steuerung ein Zeitpunkt zu bestimmen, der zwischen der besonderen und der allgemeinen Altersgrenze liegt. Eine geplante Neuregelung sieht in diesem Jahr vor, dass die Versetzungen in den Ruhestand im Durchschnitt zwei Jahre später erfolgen als bisher.

Ich möchte aber noch mal darauf hinweisen, dass im Gegensatz zur vorherrschenden Meinung in der Bevölkerung, diese Pensionierung für die betroffenen Personen einen nicht zu vernachlässigenden Härtefall darstellt. Die Höhe der Pension entspricht dem eines mittleren Einkommens, welches im Gegensatz zu den Renten von Arbeitern und Angestellten voll versteuert werden muss und die Hinzuverdienstregelungen sind äußerst stringent. Hinzu kommt: bei vielen Betroffenen befinden sich die Kinder noch in der Ausbildung und benötigen noch elterliche Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer