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Frage von Viktor A. •

Frage an Rolf Kramer von Viktor A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kramer,

Sie antworteten mir am 16.11.2007 folgendes:
"Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden."
Das ist so nicht richtig.

Sofern man über eine Flatrate im Telefon- oder Internetbereich verfügt, gibt es für den Anbieter dieser Dienstleistung überhaupt keinen Grund Verbindungsdaten in irgendeiner Form zu speichern.
Somit kann ich vom Diensteanbieter verlangen, dass diese unmittelbar nach Verbindungsende gelöscht werden. Ich finde schon, dass das neue Gesetz dies bzgl. eine gravierende Änderung mit sich bringt, die man nicht einfach mit Politphrasen weg diskutieren kann.
Auch das Argument, man hätte die EU-Richtlinie nur abgeschwächt umgesetzt, ist mehr als fragwürdig. Wer hat den bitte auf EU-Ebene solche Verordnungen durchgesetzt. Gibt es niemanden mehr, der für derart zweifelhafter Richtlinien die Verantwortung übernimmt?

Sie dürfen mir glauben, ich habe an derlei Sicherheit überhaupt kein Interesse. Mich vertreten Sie und Ihre Kollegen mit Ihrer Entscheidung nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Viktor Abrams

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Abrams,

Ihrer Aussage zu den Flatrates muss ich teilweise widersprechen. Zumindest im Telefonbereich gibt es die Notwendigkeit der Datenspeicherung z.B. für Telefonate zu Sondertelefonnummern, die in der Regel nicht abgedeckt sind. Ähnliches gilt auch für kostenpflichtige Angebote aus dem Internet, die ebenfalls nicht über die Flatrate abgedeckt sind. Darüber hinaus erlauben Sie mir die Anmerkung, dass die Mehrheit der Telefon- und Internetnutzer in Deutschland nach meiner Kenntnis über keine Flatrate verfügt.

Zu Ihren Anmerkungen zu Europa: Die EU-Kommission hat hier den Richtlinienvorschlag gemäß ihrer Kompetenz gemacht, die Mitgliedsländer und das Europaparlament haben anschließend über diesen Vorschlag verhandelt und einen Kompromiss erzielt. Hier hat die Bundesregierung eine Abschwächung gegenüber den Ursprungsentwurf erreicht, verhindern konnte sie diese Richtlinie aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer