Frage an Rolf Kramer von Merlin B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kramer,
Sie haben meine Frage vom 24. 4. mit dem Verweis darauf offen gelassen haben, dass noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.
Nun steht die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung an und mich interessiert, wie Sie darüber entscheiden werden.
Da Sie auch mein Vertreter im Bundestag sind, nutze ich hier die Gelegenheit und teile Ihnen mit, dass diese Mittel nicht in meinem Sinne sind.
Ich bitte Sie nachdrücklich, dass Sie sich über die Details der Vor- und Nachteile speziell bei Datenschützern wie dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) informieren!
Mit freundlichen Grüßen
Merlin Brandt
Guten Tag Merlin Brandt,
vielen Dank für Ihre Mail vom 6. November 2007 zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Wir haben bei dem Gesetz einerseits im Auge behalten, dass der Staat für unsere Sicherheit zu sorgen hat und daher die berechtigten Strafverfolgungsinteressen des Staates angemessen berücksichtigt werden müssen.
Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein muss. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie -- wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch -- grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf.
Das neue Gesetz enthält darüber hinaus Anpassungen wegen der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Auch hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene.
Die Daten werden -- wie bisher -- nur bei den TK-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.
Insoweit werde ich diesem Gesetz zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer