Frage an Rolf Kramer von Otwin S.
Sehr geehrter Herr Kramer,
Am 12.08. meldete das Diepholzer Kreisblatt, daß die Bundeswehr eine Erweiterung des Schutzbereiches um die Peilanlage im Diepholzer Moor auf einen Umkreis von 1,5 km plane und dadurch wegen der hohen Auflagen eine weitere Gewerbeansiedung im Westen von Diepholz faktisch unmöglich würde, vorhandene Betriebe sogar abwandern könnten. Nach meinen bisherigen Recherchen soll die Peilanlage bis zur "Wende" im Verbund mit weiteren Peilanlagen dem Aufspüren militärischer Kurzwellensender auf dem Gebiet der DDR gedient haben. Laut eines Artikels vom 19.08. des Diepholzer Kreisblatt haben Sie einen Brief an die Wehrbereichsverwaltung geschrieben und auf die wirtschaftliche Problematik für Diepholz hingewiesen, was ich ausdrücklich begrüße.
Ich habe dazu aber folgende offenen Fragen:
Kann die Stadt die Erweiterung des Schutzbereiches überhaupt verhindern, wenn sie von der Bundeswehr angeordnet wird (eventuell auch mit juristischen Mitteln)? Wozu braucht die Bundeswehr heutzutage überhaupt eine derartige Peilanlage so weit im Hinterland, die NATO-Ostgrenze ist doch mittlerweile die Ostgrenze Polens? Wen oder was will die Bundeswehr eigentlich von Diepholz aus anpeilen?
Dann habe ich noch zwei Fragen zu Ihrer Arbeit im Bundestag:
Sind Sie für oder gegen einen flächendeckenden Mindestlohn? Ich habe auf Abgeordnetenwatch gesehen, daß Sie am 14.06.07 im Bundestag gegen den Mindestlohn gestimmt haben. Die Sache ist auch deshalb brisant, weil Hartz-IV-Empfänger gezwungen werden, jede Arbeit anzunehmen, auch völlig unterbezahlte. Weil manche Unternehmen diese Zwangslage der Betroffenen ausnutzen, entsteht ein allgemeiner Lohndruck nach unten. Ein flächendeckender Mindestlohn könnte dieses Problem lösen.
Was halten Sie von dem Vorschlag, daß Hartz-IV-Empfänger wenigstens Arbeitsangebote unterhalb einer Lohn-Untergrenze, die etwa einem Mindestlohn entspräche, nicht mehr annehmen müssten?
Mit freundlichen Grüßen,
Otwin Skrotzki
Sehr geehrter Herr Skrotzki,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 19. August. Die Einrichtung der Schutzbereiche durch die Bundeswehr erfolgt auf Grundlage des Schutzbereichgesetzes aus dem Jahre 1956 in der aktuellen Fassung aus dem Jahre 2005. Darin ist festgelegt, dass vor Anordnung eines Schutzbereiches durch die Bundeswehr das jeweils betroffene Land angehört werden muss und Bedenken vortragen kann. In diesem Verfahren nach § 1 Abs. 3 Schutzbereichgesetz beteiligt das zuständige niedersächsische Innenministerium die betroffenen Kommunen (hier die Stadt Diepholz) und bittet um eine Stellungnahme. Im Gesetzestext heißt es dann weiter: "Will der Bundesverteidigungsminister von dieser Stellungnahme - der Landesregierung - abweichen, so unterrichtet er die betreffende Landesregierung vor(!) seiner Entscheidung". Gegen einen solchen Verwaltungsakt sind sicherlich Rechtsmittel durch das Land evtl. auch durch die Stadt Diepholz möglich.
Die Peilstelle gehört weiter zur Aufklärungszentrale der Bundeswehr, die auch Überwachungsaufgaben -trotz der Entfernung- an den Ostgrenzen der NATO (z.B. Georgien) vornimmt. Weitere Peilstellen/ -anlagen der Bundeswehr liegen ebenfalls im Westen Deutschlands (Eifel etc.). Verbesserte Technik macht es wohl möglich. Genauere Angaben liegen mir allerdings zur Zeit nicht vor.
Zu Ihren zwei letzten Fragen:
1. Mindestlohn: Ich setze mich für einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn ein. Eine Orientierungsmarke für die Höhe sind dabei mindestens 7,50 Euro/Stunde. Ihre Argumentation kann ich in diesem Fall nachvollziehen.
Der gesetzliche Mindestlohn soll überall dort zur Anwendung kommen, wo es keine Tarifverträge gibt oder sie nicht greifen oder Tariflöhne das Mindestniveau unterschreiten. Meine Ablehnung des Antrages der Linken für einen Mindestlohn war dem Koalitionsvertrag geschuldet. CDU/CSU sind gegen einen flächendeckenden Mindestlohn. Im Koalitionsverträgen ist (von wenigen Ausnahmen abgesehen) ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten der Koalitionsfraktionen ausgeschlossen. Immerhin ist es der SPD aber gegen den hinhaltenden Widerstand der Union gelungen, tariflich vereinbarten Mindestlohn auf weitere Branchen auszudehnen. Die Einsetzung der Mindestlohnkommission diese Woche durch den Arbeitsminister ist ein weiterer Schritt in die Richtung, Mindestlöhne flächendeckend auszugestalten..
2. Lohn-Untergrenze: Ich gehe davon aus, das konkrete Arbeitsangebote (Voll- oder Teilzeit-Angebote) der Arbeitsagentur bzw. der Job-Center nur sozialversicherungspflichtige Stellen umfassen und auch der Grundsatz, das nur Arbeiten zumutbar sind, die nicht gegen die guten Sitten verstoßen, z.B.
weil die Bezahlung mehr als 30 Prozent unter dem ortsüblichen Entgelt liegt, Berücksichtigung findet. Sollten Sie andere Erfahrungen haben, bin ich bereit diesen nachzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer