Frage an Rolf Kramer von Sabine N. bezüglich Gesundheit
Habe keine Wahlkarte von der Gemeinde Stuhr geschickt bekommen. Kann ich auch ohne Wahlkarte wählen gehen?
Sehr geehrte Frau Nikci,
vielen Dank für Ihre Frage vom 7.Juni 2009. Hier ist meine Antwort:
Leider ist mir Ihre Frage erst am heutigen Tage seitens der Moderatoren von abgeordnetenwatch zur Beantwortung freigeschaltet worden. Ich hoffe, dass Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Stuhr eingetragen waren und somit auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit wahrnehmen konnten, ihre Stimme zur Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben.
Generell ist festzuhalten, dass ein Bürger der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, trotzdem an der Europawahl teilnehmen kann - vorausgesetzt er ist im Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Gemeinde Stuhr waren durch öffentliche Bekanntgabe in der Zeit von Montag, 18. Mai 2009, bis Freitag, 22. Mai 2009, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 108, Blockener Straße 6 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Auch im Falle, dass der Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann er auch ohne diese wählen gehen, vorausgesetzt es liegt der Eintrag im Wählerverzeichnis vor. Zur Identifizierung muss im Wahllokal aber der Personalausweis vorgelegt werden, um die Unterlagen ausgehändigt zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer