Frage an Rolf Kramer von Manuel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Rolf Kramer,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage bei Ihnen richtig. Ich wüsste gerne, ob es dem Wähler bei Wahlen (z.B. aktuell bei der Europawahl) möglich ist, einen leeren Wahlzettel abzugeben, aber dennoch als Wähler gezählt zu werden. Sprich für keine Partei zu votieren, aber in die Gesamtprozentzahl der Wähler miteinberechnet zu werden, um so z. B. kleinen Parteien ein höheres Ergebnis zu erschweren.
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel K.
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Mai 2009. Hier ist meine Antwort:
Sie haben derzeit die Möglichkeit sich bei Wahlen zu "enthalten", indem Sie Ihren Stimmzettel als ungültig versehen. Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis. Nur in einem Ausnahmefall - der Abgeordnetenhauswahl in Berlin- gilt für die Berechnung der 5 %-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen und könnte so einen marginalen Einfluss haben.
In der amtlichen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen explizit aufgeführt, ohne jedoch den Grund oder die Ausführung der ungültigen Abgabe näher zu begründen. Über die Jahre kann jedoch anhand von statistischen Erhebungen sehr detailliert ausgewertet werden, ob die Anzahl der ungültigen Stimmen über ein mittleres Maß deutlich abweicht und es sich somit um Enthaltungen handelt.
Ich möchte Sie abschließend ermuntern, trotzdem zur Wahl zu gehen und von Ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch zu nehmen. Ihre Frage über abgeordnetenwatch zeigt mir, dass Sie ein deutliches Interesse an Politik und demokratischer Partizipation besitzen. Ihre Wahlenthaltung würde lediglich- wie von Ihnen in der Frage angesprochen- den kleinen Parteien außerhalb des demokratischen Spektrums nützen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer