Frage an Rolf Kramer von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kramer,
mal wieder wird das EU-Parlament gewählt und schon jetzt ist abzusehen, dass die Wahlbeteiligung sehr niedrig sein wird.
Die EU-Kommission ist das höchste Gremium.
1.Wieso ist dieses Gremium nicht durch die Bürger Europas gewählt?
Für mich ist das höchst undemokratisch, einfach herzugehen und die MP´s oder Präsidenten dort als höchste Instanz tätig sein zu lassen.
Mfg
Stang
Sehr geehrter Herr Stang,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Mai 2009. Hier ist meine Antwort:
Im Zuge des Verfassungskonvents zum Vertrag von Lissabon wurde die Einführung einer Direktwahl des Kommissionspräsidenten durch die Bürgerinnen und Bürger der Europäischern Union kontrovers diskutiert, ohne jedoch in den Entwurf aufgenommen zu werden.
Die Gründe dafür liegen zum einen in den parlamentarischen Traditionen der Mitgliedsstaaten, die das präsidentielle Modell als institutionellen Fremdkörper erscheinen lassen; zum anderen hängen sie mit dem Verdacht zusammen, dass eine Volkswahl des Kommissionspräsidenten die konsensuellen Strukturen der EU stärker belasten würde als eine Wahl durch das Parlament.
In meiner Antwort vom 10. April 2008 habe ich Ihnen bereits meine Haltung zum Thema Volksentscheide dargestellt. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass der Vertrag von Lissabon die Einführung eines Bürgerbegehrens vorsieht, dass ab einem Quorum von einer Million Unionsbürgerinnen und -bürgern diesen die Möglichkeit gibt, die Kommission zur Vorlage von Rechtssetzungsvorschlägen aufzufordern. Ich beurteile diese Möglichkeit eines Bürgerbegehrens als wichtigen Baustein, um die Institutionen der EU im Rahmen des Vertragwerkes demokratischer und bürgernäher zu gestalten.
Der Forderung nach einer Direktwahl des Bundespräsidenten oder auch des Kommissionspräsidenten auf Ebene der Europäischen Union stehe ich hingegen skeptisch gegenüber. Wir haben mit dem bisherigen Verfahren unserer repräsentativen Demokratie auf dieser Ebene seit Gründung der Bundesrepublik vor 60 Jahren gute Erfahrungen gemacht. Ich sehe nicht ein, warum ein bewährtes Verfahren geändert werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer