Frage an Rolf-Dieter Klooß von Matthias L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Klooß,
Um den Entwurf des Kombigesetzes im Strafvollzug, der Jugendstrafe und der Verwahrung geht es mir. ch kann nicht immer auf Anhieb erkennen, welcher Gesetztesteil für den Jugendstrafvollzug GILT!? Grundsätzlich hat ein Gesetz so verständlich abgefasst zu sein, das es auch für die Gefangenen und deren Angehörige lesbar und verständlich abgefasst ist. Für den Jugendstrafvollzug erreicht dieses Kombigesetz dieses Ziel nicht.!.
I. Es wird für die Betroffenen noch erschwert, indem es in der Tat eine Reihe von Querverweisen hat (beispielsweise Thema Datenschutz in Abschnitt 5 § 120 !!! Da wird deutlich, wie über Querverweise ein Gesetzeskonstrukt gebildet wird). +++
II. Für die Bediensteten wird es notwendig, ein Großteil Ihrer Zeit in Anspruch zu nehmen um diese Gesetztestechnik durch Schulung in der Ausbildung vermittelt zu bekommen.
III. -Apropo Ausbildung : Wo steht etwas über die Ausbildung der Bediensten? Gerade im Jugendstrafvollzug ist eine Ausbildung in Pädagogik nötig, schon für die Erziehungsarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer