Frage an Roland Vogt von Karsten M. bezüglich Bildung und Erziehung
Seit dem Schuljahr 2002/03 existiert in Rheinland-Pfalz das Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit“ (PES - http://83.243.51.104/xpes/index.php?id=projekt) zur Kompensation von Unterrichtsausfall an verschiedenen Schulformen. Die Schulleitung wird hierdurch ermächtigt, selbstständig Personal anzuwerben um kurzfristig durch Krankheit oder Fortbildung ausgefallenen Unterricht pädagogisch sinnvoll auszugleichen.
In der Vergangenheit wurde dieser Unterricht durch Übungsleiter in Vereinen, Berufsmusiker, Erzieher, Diplom-Pädagogen u.a. sowie Lehramtsstudenten durchgeführt. Insbesondere für die Lehramtsstudenten war dies eine wertvolle Praxiserfahrung. Kurzfristig konnte man zwischen den Vorlesungen einzelne Stunden halten und sich hiermit teilweise sein Studium finanzieren. Der ständige Wechsel der Gruppen ermöglichte es, die begangenen Anfängerfehler in Unterrichtsgestaltung und disziplinarischer Führung reflektieren und sich ohne diese „Altlasten“ in den Köpfen der Schüler bei der neuen Gruppe weiter zu entwickeln.
Seit einiger Zeit ist dieses nicht mehr so: Man darf maximal drei Verträge abschließen und ist danach für 6 Monate im PES-Programm gesperrt. Zieht sich die Abwesenheit einer Lehrkraft länger als geplant hin – ein häufigen Phänomen - , gibt es keine Möglichkeit den Vertrag zu verlängern. Die Schulleitungen müssen daher rein spekulativ eine Vertragslaufzeit festlegen. Die Vertretungskräfte möchten ihre Vertragsanzahl nicht „verheizen“ und nehmen daher nur noch Verträge an, die mindestens auf 15-20 Stunden dotiert sind. Dieser Vertretungsbedarf tritt jedoch bezogen auf die Gesamtstundenzahl der Unterrichtsausfälle relativ selten auf. Somit ist eine wesentliche Verschlechterung der Vertretungssituation eingetreten.
Welche Verbesserungsmöglichkeiten für das Programm sehen sie in Bezug auf die PISA-Untersuchungen und die Klagen der Ausbildungsbetriebe über fehlende Bildung der Bewerber ?