Frage an Roland Richter von Torsten B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
der Bundestag hat am Donnerstagabend die sogenannte Bestandsdatenauskunft beschlossen – beziehungsweise eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, in der diese nun neu geregelt wird. Das bedeutet, dass Polizei und Geheimdienste künftig Informationen von Mobiltelefonbesitzern abrufen dürfen. Innere Sicherheit ist selbstverständlich eine wichtige Grundlage für ein funktionierendes Staatwesen, jedoch beunruhigen mich an der Gesetzesneuregelung mehrere Punkte:
- Die Polizei und der Geheimdienst können ohne Hindernisse auf meine Bestandsdaten zugreifen.
- Bereits die Gefahr einer Ordnungswidrigkeit reicht dafür aus.
- Richterliche Genehmingungen sind nur für die Herausgabe von PINs und PUKs nötig.
- Dynamische IPs können verwertet werden, ein Profil meiner Persönlichkeit und meiner Vorlieben wird dadurch ermöglicht.
Durch diese Neuregelung sehe ich zahlreiche meiner, durch das GG garantierten, Grundrechte als Bürger verletzt.
Da das Gesetz noch den Bundesrat passieren muss, würde ich von Ihnen als Abgeordneter meines Landkreises gerne wissen, wie Sie zu diesem Gesetz stehen.
Auf Ihre Antwort freue ich mich.
Herzlicher Gruß
Torsten Balkow