Roland Meister
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Frage von Anselm K. •

Als "mein" Bundestagabgeordneter frage ich Sie, ob Sie im Falle einer Abstimmung über ein Verbot der AFD mit > JA < abstimmen werden ?

Als "Kriegskind" weiß ich genau warum ich Sie frage, denn schon einmal wurde mit den Mitteln der Demokratie selbige in kürzester Zeit abgeschafft.

Ich habe Angst!

Roland Meister
Antwort von
MLPD

Die Forderung nach dem Verbot der AfD ist unbedingt berechtigt und dringend nötig. Im Falle einer Abstimmung über das Verbot der AfD im Bundestag würde ich für JA stimmen. Immer mehr Menschen erkennen, dass die AfD menschenverachtende Ziele verfolgt. Die Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD ist eine dringliche Aufgabe des Bundestages. Bereits am 26.09. 2019 hatte ich als Rechtsanwalt bei Gericht erwirkt, dass Björn Höcke öffentlich als Faschist bezeichnet werden darf. (Verwaltungsgericht Meinungen, Aktenzeichen: 2 E 1194/19; https://www.rf-news.de/2019/kw39/mx-m503u_20190926_155125.pdf )

Erich Kästner erklärte berechtigt 1953 in seiner Rede "Über das Verbrennen von Büchern": "Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten. Die Lawine hält keiner mehr auf. Sie ruht erst, wenn sie alles unter sich begraben hat."

Mit mehr als 600 anderen Jurist*innen hatte ich deshalb aktuell in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestags und an die Bundesregierung ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/offener-brief-von-619-juristinnen-ein-verbotsverfahren-gegen-die-afd-hat-aussicht-auf-erfolg-1102 

Der Weg des Verbotes über das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann sich jedoch gespart werden. Die AfD ist eine faschistische Partei und ihr demagogisches Programm ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Nach wie vor gilt für mich das Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945. ( http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html  ) Artikel 139 des Grundgesetzes lautet: "Die zur >Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus< erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." Im Potsdamer Abkommen heißt es unter Punkt III: „Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.“  Und ergänzend steht in Artikel I des Kontrollratsgesetzes Nr. 2 vom 10.10.1945:

„1) Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen, die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abhängigen Organisationen, einschließlich der halbmilitärischen Organisationen und aller anderen Nazieinrichtungen, die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen wurden, sind durch vorliegendes Gesetz abgeschafft und für ungesetzlich erklärt.

2) Diejenigen Naziorganisationen, die auf der Liste im Anhang aufgeführt sind, oder solche, die außerdem zusätzlich bezeichnet werden sollten, sind ausdrücklich aufgelöst.

3) Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten.“