Frage an Roland Kreyscher von Norbert D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kreyscher,
Der bisherige Begriff “sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.
Was werden Sie dagegen unternehmen, dass Opfer von sexueller Gewalt nicht mehr länger schweigen müssen?
Unterstützen Sie die Petition "Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben", die von mir am 12. August 2007 an den Deutschen Bundestag eingereicht wurde?
Auf meiner Homepage besteht die Möglichkeit, die Petition zu unterschreiben.
Freundliche Grüße
Norbert Denef
Sehr geehrter Herr Denef,
danke für Ihre Frage via Kandidatenwatch.de, die ich hiermit gerne beantworte.
Sorry, dass es etwas länger gedauert hat.
In der Tat ist sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalthandlungen an Kindern ein schwerwiegende Straftatbestand, da die kindlichen Opfer traumatisiert werden. Aus diesem Grund haben wir GRÜNE auf Bundesebene im Jahr 2004 eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches herbeigeführt. Die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an Kindern beginnt seitdem erst ab dem 18. Lebensjahr des Opfers zu laufen. Dadurch ist es möglich auch viele Jahre nach der Tat, Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Die strafrechtliche Ahndung von sexueller Gewalt muss begleitet werden von einem umfassenden Opferschutz. ErzieherInnen, LehrerInnen, Polizei und Justiz müssen in die Lage versetzt werden, sexuellen Missbrauch zu erkennen und weiter Maßnahmen einzuleiten. Opfer von sexueller Gewalt benötigen entsprechende Beratungs- und Hilfeangebote. Diese wollen wir in Regierungsverantwortung wieder mit Landesmitteln fördern und so ein flächendeckendes Hilfeangebot gewährleisten.
Die im BGB festgelegte zivilrechtliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von 30 Jahren halte ich hingegen für ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Kreyscher