Frage an Roland König von Stefan S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr König,
Sie befürworten Internetsperren für Seiten mit Kinerpornographie und "Drogen" (was auch immer das für Seiten sein sollen).
Warum nicht für andere schwere Straftaten, wo ist die Grenze? Wer soll Ihrer Ansicht nach über die Sperre entscheiden?
Ist unser Grundgesetz in diesem Zusammenhang ein lästiges, aber vernachlässigbares Detail?
Wäre es nicht sinnvoller, gegen die Mißstände direkt vorzugehen, oder ist Ihnen das zu unbequem und zu teuer?
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
Sehr geehrtes Team von Abgeordnetenwatch,
sehr geehrter Herr Stötzel,
selbst verständlich muss gegen Missstände direkt vorgegangen werden, unabhängig davon ob es sich um Kinderpornographie oder andere schwere Straftaten handelt (Es sind alle Straftaten zu verfolgen, soweit das möglich ist!).
Wenn Sie mit Ihrer Anspielung "das Grundgesetz sei ein vernachlässigbares Detail" auf die "verfassungsrechtliche" Meinungsfreiheit anspielen, dann sehen Sie hier offensichtlich nur GG Art. 5 Abs. 1, der mir sehr viel bedeutet und weswegen ich im Großen und Ganzen gegen Zensur bin.
Entscheidend ist aber, dass es sich hier um besonders schützenswerte Kinder bzw. Jugendliche handelt, deren besonderer Schutz ausdrücklich in GG Art. 5 Abs. 2 erwähnt ist.
Es gibt viele Geschmacklosigkeiten, so dass z.B. irgendwelche Leute Mordszenen stellen, um Leute zu schocken oder, oder, oder ...
Hier haben wir das Problem, wer soll entscheiden, ob das die Darstellung einer Straftat oder ein dummes Spiel oder was auch immer ist - hier ist Meinungsfreiheit vielleicht dazu geeignet Geschmacklosigkeiten Vorschub zu leisten, aber an der Stelle ist mir die Meinungsfreiheit ein sehr sehr hohes Gut! Allen und jedem immer 100 % gerecht zu werden ist leider nicht möglich!
Aber Kinder in entsprechenden Posen, konfrontiert mit entblößten Geschlechtsteilen, Kontakt zu verhüllten Geschlechtsteilen oder was auch immer - bei Kindern ist es aus meiner Sicht niemals ein dummes Spiel, sondern immer unerträglicher Missbrauch oder der Beginn eines solchen Missbrauchs.
Das Abschalten sollte durch jeden Provider erfolgen können, ja müssen, wenn dieser unsicher ist unter zu Rate ziehen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft!
Mit freundlichem Gruß
Roland König