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Frage von Dr. Arnd T. . •

Frage an Roland Hartwig von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Dr. May,

für Ihre Anfrage vom 4. Juni 2020 zum Thema „Ex-ante und Ex-post-Triage“ bedanke ich mich und möchte auf Ihre Fragen gerne im Einzelnen eingehen. Sollte eine Triage irgendwann einmal aus anderen Gründen, seien es Katastrophen- oder Verteidigungsfälle, erforderlich sein, hält die AfD-Bundestagsfraktion es nicht für eine politische, sondern eine medizinische Aufgabe, die Verfahren festzulegen. Nur auf diese Weise kann für die bestmögliche medizinische Versorgung der Bürger Sorge getragen werden.
In der gegenwärtigen Corona-Pandemie ist es vor allem die Triage, welche alle Beteiligten vor juristische, ethische und emotionale Herausforderungen stellt. Die befürchtete Überlastung des deutschen Gesundheitssystems einschließlich der Intensivstationen der Krankenhäuser bedingt durch die SARS-CoV-2 Pandemie war glücklicherweise bisher nicht ansatzweise zu verzeichnen. Bislang konnten in Deutschland durch regionale und überregionale Notfalltransporte harte Triagesituationen vermieden werden. Auch für die Zukunft ist dies – zumindest was COVID-19 betrifft – nicht zu erwarten.
Nach DIVI und dem Deutschen Ethikrat werden grundsätzlich zwei Konstellationen bei der Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen diskutiert. Bei der sogenannten „Ex-ante Triage“ konkurrieren zwei Patienten, die noch nicht intensivmedizinisch versorgt wurden, um das einzige noch verfügbare Beatmungsgerät. Der behandelnde Intensivmediziner steht hier vor der Entscheidung, ob das einzige freie Beatmungsgerät Patient A oder Patient B zugeteilt wird. Im Fall der sogenannten „Ex-post-Triage“ sind bereits alle Beatmungsgeräte vergeben, so dass neue Patienten mit Patienten konkurrieren, die bereits intensivmedizinisch behandelt werden.
Wesentlich für das Vorgehen in nächster Zukunft ist die weitgehende Vermeidung der beschriebenen Triage-Situationen. Im Vordergrund sollten in nächster Zeit die Maßnahmen stehen, welche langfristige Lösungen verfügbar machen. Hierzu gehören die Stärkung und Stabilisierung der Kapazitäten des Gesundheitswesens, insbesondere der Pflege, Einführung eines flächendeckenden Systems zur Erfassung und optimierten Nutzung von Intensivkapazitäten. Zudem ist anzumerken, dass im digitalen Zeitalter der Austausch über verfügbare Kapazitäten zwischen den Kliniken ein Leichtes ist. Eine weitere Option ist, weiterhin die Möglichkeit zu prüfen, ob assistierende manuelle Beatmung hilft, Zeit zu überbrücken.
Der Gesetzgeber könnte Empfehlungen für die Zuteilung von Kapazitäten in Triage-Situationen geben, doch es sollte auch im Interesse der Patienten keine zu enge Reglementierung der Intensivmediziner vorgegeben werden. Diese haben aufgrund Ihrer Berufserfahrung vor Ort die beste Einschätzung jedes Einzelfalles und der bestmöglichen Patientenversorgung. Zudem sollte aufgrund des durch jeden Mediziner geleisteten Hippokratischen Eides das entsprechende Vertrauen entgegengebracht werden.
Wenn für die Patientenauswahl ausschließlich die klinische Erfolgsaussicht von Bedeutung wäre, würde dies bedeuten, dass eine Kategorisierung der Patienten vorgenommen würde. Dies ist mit dem Menschenbild und dem Schutz der Würde des Menschen nach unserem Grundgesetz unvereinbar, ganz abgesehen davon, dass die Kategorisierung sich im Nachhinein auch als falsch herausstellen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Roland Hartwig