Sehr geehrter Herr Roger Schmidt! Was sagen Sie zu den Fangquoten der Fischer in Mecklenburg-Vorpommern?

Sehr geehrter Fragesteller, da ich selbst in der Fischerei tätig war, möchte ich Ihnen diese Frage aus meiner ganz persönlichen Perspektive beantworten. Im Jahre 1928 wurde von der Weimarer Republik schon einmal ein dreijähriges Fangverbot verhängt. Das Positive an der Sache war, dass daraus die Pommersche Fischerteppiche als Nebenerwerb entstanden. Damals gab es noch keine industrielle Fischerei, wie sie z.B. in den 80ziger Jahren in der DDR betrieben wurde. Was war also die Ursache für das Fortbleiben des Herings? Warum kam er wieder? Kann es tatsächlich eine Überfischung gewesen sein?
Wir brauchen hier tatsächlich noch eine Menge weiterer Erkenntnisse, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Die aktuellen Fangquoten für die Küsten- und Hobbyfischerei sind aus meiner Sicht nicht zielführend. Am Alten Strom in Warnemünde verschwinden immer mehr Kutter. Die Ostseefischerei ist Geschichte, da es keine wirtschaftliche Basis gibt. Das Verbot der Freizeitfischerei richtet einen erheblichen sozioökonomischen Schaden an. Beides dürfte nicht mehr umkehrbar sein, wenn erst der letzte Fisch- oder Angelkutter verschrottet wurde.
Fangquoten für die industrielle Fischerei sind sinnvoll, aber ob ein Angler nun einen Dorsch oder keinen pro Tag fangen darf, ist absurd. Der muss auch erstmal gefangen werden, wenn keiner da ist! Ähnliches gilt für die Küstenfischerei.
Eine zukünftige Regierung muss bei der Regulierung der Fänge an ihren Küsten konsequent die Folgen für die verbliebenen Betriebe, den Tourismus und den traditionellen Regionen abwägen und auch diese Belange in der EU stärker gewichten. Die Wirksamkeit von Fangverboten ist wissenschaftlich zu überprüfen und Überbrückungshilfen müssen nachhaltig sein. Verschrottungsprämien für Kutter sind es jedenfalls nicht.