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Roderich Kiesewetter
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Frage von Theodor R. •

Hinzuverdienst für Versorgungsempfänger aussetzen/abschaffen?

Sehr geehrter Herrr Kiesewetter, durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Rentner ab 2023 “normal“ weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Die Versorgungsempfänger hat man hierbei schlichtweg vergessen. Wann ist geplant dies zu korrigieren? Facharbeitermangel entschärfen, Steuereinnahmen kreieren, Personaleinsparung im öffentlichen Dienst und vieles mehr wäre dadurch zu erzielen. Gerade pensionierte Berufssoldaten, Polizeibeamte ... und viele mehr stehen zur Verfügung! Es wäre mehr als gerecht wenn dies endlich korrigiert und aufgehoben wird.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Systeme der gesetzlichen Rente und der Beamtenpension sind nicht per se miteinander vergleichbar. In vielen Bereichen ist es nicht angezeigt, wenn Beamte auch über ihren aktiven Dienst hinaus weiter tätig sind (bspw. aufgrund von Schutzvorschriften, oder Altersgrenzen im Polizei- und Feuerwehrdienst). Zudem haben Beamte meiner Meinung nach eine auskömmliche Altersversorgung. Insofern ist es nur angemessen, wenn ein möglicher Hinzuverdienst ab einer bestimmten Höhe auf die Pensionen angerechnet wird.

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

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