Portrait von Roderich Kiesewetter
Roderich Kiesewetter
CDU
86 %
176 / 205 Fragen beantwortet
Frage von Jonathan S. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Jonathan S. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

Sie gehörten zu den Unterstützern für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17.50 € auf 18.36 €.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article208610519/Rundfunkbeitrag-Abgeordnete-von-CDU-und-CSU-schreiben-Unterstuetzerbrief.html

Mit den Beiträgen wird unter anderem das üppige Gehalt von Jan Böhmermann finanziert. Vor Kurzem beschimpfte er den Bundesminister des Inneren Horst Seehofer auf Twitter mit: "Fick dich, Opa!"
https://www.welt.de/vermischtes/article216104120/Jan-Boehmermann-loescht-Seehofer-Tweet-Ich-bin-verzweifelt.html

Meine Frage an Sie lautet:
- Was spricht aus Ihrer Sicht gegen eine Umwandlung des ÖRR in ein "Pay-per-View"-System (wie z.B. Netflix), so dass nur noch die Leute Herrn Böhmermann finanzieren müssen, die ihn auch sehen wollen?

Besten Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Roderich Kiesewetter
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat habe ich von dem Vorschlag, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ein „Pay-per-View“-System umzuwandeln auch schon gehört. Ich unterstütze das allerdings nicht, da ein derartiges Gebührenmodell den Nachteil hat, daß einzelne Nutzer mit geringer Zahlungsbereitschaft vom Konsum ausgeschlossen werden. Gewissermaßen gewichte ich den Zugang der Nutzer zu Information so hoch, da ich den Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit seinem Bildungsauftrag und seiner Informationspflicht als so hoch ansehe, daß die gesamte Gesellschaft ihn haben sollte.

Öffentlich-rechtliche Anbieter haben die Aufgabe der Grundversorgung der gesamten Bevölkerung. Grundversorgung meint die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Es soll ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung sichergestellt werden. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab, der die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit regelt, und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Demzufolge soll der Rundfunk durch die Auswahl von Programmen und Themen die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Ferner soll er mit seinem Angebot der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung den Nutzern dienen.

Erlauben Sie mir noch einen Anmerkung: Ein pay-per-View System würde voraussetzen, daß das Bundesverfassungsgericht nicht mehr von einem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgeht. In Zeiten von Filterblasen, gefühlten Wahrheiten und der zunehmenden Verbreitung von „Fake News“ bin ich dankbar über die Existenz der Öffentlich-Rechtlichen, auch wenn ich diese Einlassungen von Herrn Böhmermann selbstverständlich verurteile.

Herzliche Grüße nach Aalen
Ihr Roderich Kiesewetter

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Roderich Kiesewetter
Roderich Kiesewetter
CDU