Frage an Roderich Kiesewetter von Peter G. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
das RKI hat noch Ende Februar das Tragen von Mundschutz und die Verwendung von Desinfektionsmitteln für Privatpersonen als unnötig bezeichnet https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/rki-desinfektionsmittel-und-mundschutz-im-alltag-bei-coronavirus-unnoetig,RrnGuRY. Wurde damit nicht die Infektionswelle erst richtig Gang gesetzt?
Hätten die Experten der Bundesregierung nicht sofort Alarm schlagen müssen, nachdem durch die Risikoanalyse 2013 https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/WHO-ruft-international-Notlage-aus/Drucksache-17-12051/posting-36039894/show/ bestens auf so ein Szenario vorbereitet war?
Glauben Sie, dass Herr Spahn angesichts seiner Nebentätigkeiten https://www.focus.de/politik/deutschland/tid-28335/politik-im-nebenjob-abgeordneter_aid_867815.html sein Amt neutral ausführen kann und hat er durch die später überhasteten Maßnahmen nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/ verstoßen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Sehr geehrter Herr Grawitz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sicherlich müssen die seit Beginn der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen kritisch auf den Prüfstand gestellt werden. Hierfür sehe ich zwei wichtige Begründungen. Zum einen muss eine jede politische Entscheidung gegenwärtig aber auch retrospektiv kritisch begleitet und analysiert werden. Zum anderen bedarf es eines solchen Betrachtung auch, um künftige Entscheidungen auf Grundlage der Bewertungen positiver wie negativer Merkmale einer früheren Entscheidung zu treffen.
Deshalb ist es richtig und wichtig kritische Rückfragen an die Maßnahmen zu Beginn der Pandemie zu stellen. So hätte der Hinweis auf das Tragen eines Mundschutzes zu einem zu frühen Zeitpunkt auch dazu führen können, daß eine zu weitgehende Sorglosigkeit durch eine fälschlich empfundene Sicherheit über das Tragen eines Mundschutzes eingesetzt hätte.
Die Änderung der Vorschriften bezogen auf das Tragen eines Mundschutzes zeigt, daß Evaluierungen zu Änderungen der Maßnahmen geführt haben. Unser Land lernt also! Hier bleibt zu erwähnen, daß durch die nun durchgeführten Lockerungen das Tragen eines Mundschutzes elementar für den Erfolg der „Schritt-für-Schritt-Öffnung“ ist. Zu Beginn befanden wir uns in einem allumfassenden Lockdown und die Zahl der Kontakte war um ein Vielfaches geringer als heute nach den Lockerungen. Sicherlich ist die Frage nicht unberechtigt, ob gerade beim Einkaufen beispielsweise eine Tragepflicht nicht hätte auch früher kommen können. Jedoch fand des exponentielle Infektionsgeschehen hauptsächlich vor dem massiven Lockdown statt. Diese Maßnahme hat somit zu einer Eindämmung des Infektionsgeschehens geführt, durch welches heute Lockerungen mit entsprechenden Bedingungen – Tragen eines Mundschutzes – möglich sind.
Das Vorgehen bedarf einer kritischen Auseinandersetzung. Ich sehe die gemachten Schritte jedoch als sehr durchdacht an und unterstütze das Vorgehen weiterhin vollumfänglich.
Die Aufführungen oben führen für mich auch dazu, daß ich eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen absolut sehe. Die von Ihnen angeführte Seite definiert Verhältnismäßigkeit: „Bei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht es letztlich darum, daß staatliche Gewalt gegenüber den Bürgern schonend und nur bei wirklicher Dringlichkeit angewandt werden soll. Der Staat sollte also nicht härter durchgreifen als erforderlich. Deswegen wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oft auch als Übermaßverbot bezeichnet.“ Ich sehe sowohl die absolute Dringlichkeit der Maßnahmen gegeben wie auch ein schonendes Vorgehen. Dies zeigen beispielsweise die heute wieder beschlossenen Lockerungen.
Herr Minister Spahn leistet in einer Ausnahmesituation hervorragende Arbeit. Ihm gegenwärtig andere Intentionen vorzuwerfen als die der möglichst guten Bewältigung der Krise, teile ich nicht.
Herzliche Grüße
Ihr Roderich Kiesewetter