Frage an Roderich Kiesewetter von Johanna S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
kennen Sie die Mainzer Erklärung? Wenn nicht ist hier der Link dazu: https://t1p.de/6bg1. Warum werde hier in Deutschland Freier und Zuhälter nicht stärker bestraft. Ich setze mich mit Augsburger/Innen gegen Menschenhandel gegen Sexkauf und Zwangsprostitution ein. Ich bin für ein Verbot von Sexkauf und Bordellen. Den Opfern müssen echte Alternativen und Ausstiegsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Bitte unterstützen sie auch als Staat Vereine, die Ausstiegshilfe leisten. Bitte beenden Sie umgehend die staatlich geförderte sexuelle Ausbeutung von Frauen, die die Menschenwürde und Deutschlands Verpflichtungen unter internationalen Menschenrechtsgesetzen verletzt.
Mit freundlichen Grüßen, J. S.
Sehr geehrte Frau Stiller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat sind mir die Kernpunkte der ‚Mainzer Erklärung‘ sowie die schlimmen und tragischen Zustände im Prostitutionsgewerbe bekannt. Außerdem bin ich mir bewusst, daß es seit dem von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Prostitutionsgesetz 2002, im Zusammenhang mit der Öffnung der europäischen Grenzen, zu einer sehr negativen Entwicklung gerade in Deutschland gekommen ist. Deutschland ist leider zu einem besonders lukrativen Standort für Prostitution geworden.
Dies hat die Zunahme von Zwangsprostitution und Menschenhandel zur Folge. Wir haben seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit langem auf gesetzliche Regelungen gedrängt, um einerseits die Situation von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution und deren Schutz zu verbessern sowie andererseits zu einer effektiveren Strafverfolgung der Täter zu kommen und deren lukrative Geschäftsmodelle zu stören. Zusammen mit dem Koalitionspartner SPD verabschiedeten wir deshalb 2016 das neue Prostitutionsschutzgesetz - einhergehend mit einer Anmeldepflicht für Prostituierte und Erlaubnispflichten für Bordellbetreiber sowie weiterreichenden Befugnissen für Polizei und Ordnungskräfte - und führten die Straftatbestände Menschenhandel besser ausgestalten sowie die Freierstrafbarkeit ein.
Das Hauptanliegen dieser Regelungen liegt darin, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen indem sie zumindest aus der Anonymität herauskommen und Gesundheitsberatung erhalten und den Hintermännern, die die Frauen ausbeuten, die das Geld verdienen, indem sie Frauen unter demütigenden Bedingungen anbieten, das Handwerk zu legen bzw. an sie heranzukommen und zu bestrafen.
Die Freierstrafbarkeit bei erkennbarer Zwangsprostitution ist zumindest ein Fortschritt, den wir gegen deutlichen Widerstand der SPD durchsetzen konnten. Zudem konnten auch einige positive Rückmeldungen durch Prostituierte notiert werden. Dies kann durch die Verbesserung für finanziell Bedürftige begründet werden, weil das Gesetz den Anspruch auf staatliche Hilfe ermöglicht und somit ein möglicher Ausstieg eher in Betracht gezogen werden kann.
Insgesamt hätte ich mir wirklich noch weitergehende Regelungen gewünscht, insbesondere für die Frauen eine Altersschutzgrenze von 21 Jahren und verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen. Leider war dies mit der SPD nicht zu machen, weil sie im Gegensatz zu uns darin nicht eine notwendige Schutzfunktion für die vielen Zwangsprostituierten sehen wollten, sondern die Stigmatisierung der freiwillig in der Prostitution arbeitenden Frauen für das größere Problem hält!
Ich empfinde es als wichtig, daß etwas gegen die Verharmlosung von Prostitution geschieht und sich Organisationen für Frauen in Not einsetzen. Daher müssen und werden wir die Entwicklungen sehr genau beobachten. Sollten sich die Verhältnisse im Prostitutionsmilieu nicht merklich ändern, müssen unbedingt weitere gesetzliche Regelungen getroffen werden.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter
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