Frage an Roderich Kiesewetter von Lars B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
was halten Sie persönlich und was hält ihre Fraktion von einer Wahlrechtsreform auf Bundesebene, um das Mindestwahlalter von 18 auf 16 Jahre herabzusenken? Ich selbst bin 15 Jahre, bin politisch sehr interessiert und empfinde den Gedanken frühstens erst in drei Jahren wählen zu dürfen einfach nur als nierderschmetternd. Viele Jugendliche in meinem Alter interessieren sich stark für die Politik, das haben spätestens die "Fridays for Future" Bewegungen gezeigt. Natürlich ist es auch so, dass sich viele Jugendliche in meinem Alter überhaupt nicht für Politik interessieren und keine Ahnung davon haben, dieses Argument lasse ich aber nicht gelten, da es auch mindestens genau so viele Erwachsene gibt, auf die das ebenfalls zutrifft (das sieht man u.a. an den vielen Nichtwählern). Außerdem wäre diese Wahlrechtsreform endlich mal ein Zeichen, dass die Politik etwas für die Jugend tut. Dies würde noch mehr Jugendliche für die Politik begeistern und sie würden sich nicht mehr so abgehängt fühlen. Ist es daher möglich, durch einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion, endlich das Wahlalter von 18 auf 16 herabzusenken?
Mit freundlichen Grüßen,
L. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Frage zielt auf eine Wahlrechtsreform auf Bundesebene ab, um das Mindestwahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. In vier Bundesländern gilt das Wahlrecht bereits ab 16 Jahren bei den entsprechenden Landtagswahlen. Diese Uneinheitlichkeit verstehen die Bürger zu Recht nicht wirklich.
Auch verstehe ich Ihr Argument sehr gut, daß Sie das Nicht-Interesse mancher noch nicht Volljährigen nicht gelten lassen wollen, denn erstens ist es nicht nur zutreffend, - wie Sie schreiben - daß es auch Erwachsenen gibt, die nicht interessiert sind, sondern zweitens steigt das politische Interesse durch Beteiligungsmöglichkeiten selbst auch an, sprich: Es wächst durch die Wahlmöglichkeit Jugendlicher auch das Interesse an Politik. Allerdings sollten Sie nicht außer Acht lassen, daß soziale Unterschiede bei Wahlen gerade in den Jugendjahren noch schwerer wiegen als in anderen Altersklassen - so sind die Unterschiede bei der Wahlbeteiligung bei jungen Menschen viel größer als bei alten Menschen.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile tendiere ich eher dazu, das Wahlalter auf 16 Jahre herunterzusetzen, wenngleich wir dann auch klären müssen, inwiefern diese Heruntersetzung nicht beliebig ist und warum beispielsweise Forderungen nach der Herabsetzung auf 14 Jahre abzulehnen sind. Denn nach §2 BGB beginnt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, also die Übertragung aller Rechte und Pflichten. Man wird geschäftsfähig und auch voll strafmündig. Hier ist insbesondere die Frage zu klären, welche Maßstäbe genau angelegt werden, das Wahlalter auf 16 Jahre festzulegen.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter