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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Jochen S. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Jochen S.

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

fracking wird von einem Großteil der Bundesbürger abgelehnt. In einer infratest dimap Umfrage haben sich 61% der Wahlberechtigen in Deutschland hinter ein vollständigen Frackingverbots in Deutschland gestellt. Aufgrund der Risiken sehr verständlich. Auch das G7 Treffen gibt klar das Ziel vor, zukünftig auf fossile Brennstoffe zu verzichten. Wie stehen Sie zum Fracking und wie werden Sie bei der entsprechenden Petition abstimmen?

Freundliche Grüße,
Jochen Schuler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schuler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juni zum Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie. Es freut mich, dass Sie gerne meine Meinung zum Thema Fracking hören würden. Nachstehend übersende ich Ihnen meine Stellungnahme.

In den letzten Wochen äußerte eine Vielzahl an Bürgern Ihre Sorgen über das kürzlich im Kabinett verabschiedete Regelungspaket zum Thema Fracking. Diese kann ich nur bedingt nachvollziehen. Denn alle Regelungen folgen dem obersten Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität!

In den folgenden Zeilen werde ich deshalb versuchen Ihnen deutlich zu machen, weshalb ich unter den bestimmten Voraussetzungen für das Paket plädiere.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben des Koalitionsvertrages haben das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im November 2014 ein Paket von Gesetz- und Verordnungsentwürfen vorgelegt, welches nun im Kabinett verabschiedet wurde.

Die Vorschläge sind bereits vor der Verabschiedung intensiv diskutiert worden: in der Bundesregierung, in der Bevölkerung und in den Regierungsfraktionen. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass endlich ein strikter und klarer Rechtsrahmen verabschiedet wird. Denn nach der gegenwärtigen Rechtslage ist unkonventionelles genauso wie konventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt.

Dem Regelungspaket liegt zugrunde, dass zwischen der Erdgasförderung im Sandgestein, bei der das sogenannte „konventionelle Fracking" eingesetzt wird, und dem „unkonventionellen Fracking" im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein differenziert wird. Tatsache ist: Die Fracking-Technologie ist ein in der konventionellen Gasförderung in Deutschland seit Anfang der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bewährtes Verfahren und steht derzeit für rund ein Drittel der heimischen Erdgasförderung. Die vorliegenden Regelungsentwürfe verschärfen die bestehenden, bereits sehr strengen Umwelt- und Wasserschutzvorgaben bei der Anwendung der Fracking-Technologie nochmals erheblich mit dem Ziel eines noch besseren Schutzes von Gesundheit, Umwelt und Wasser. Lassen Sie mich hierzu einige Punkte stichwortartig nennen:

1. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Damit wird die Gebietskulisse, in der Fracking überhaupt möglich ist, erheblich reduziert. Dieses generelle Verbot von Fracking-Maßnahmen und der untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser soll unteranderem in folgenden Gebieten gelten:
· in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten,
· in Einzugsgebieten von natürlichen Seen, aus denen unmittelbar Wasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird,
· in Talsperren, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, sowie
· in allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung.

2. Unkonventionelles Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres verboten. Das Verbot erstreckt sich auf sämtliches Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 m Tiefe. Dies gilt generell und ohne Befristung.
Erlaubt werden können lediglich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die den Zweck haben, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt wissenschaftlich zu erforschen. Auch hierbei gelten die weiter unten aufgeführten strengen Umweltauflagen und die Vorgabe, dass die Frack-Flüssigkeit nur aus Gemischen bestehen darf, die nicht wassergefährdend sind.

3. Für konventionelles Fracking wird ein strenges und transparentes Schutzregime eingeführt, das für alle Frack-Vorgänge und auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser gilt.
Erste Voraussetzung für das konventionelle Fracking ist, dass die eingesetzte Frack-Flüssigkeit insgesamt maximal als schwach wassergefährdend eingestuft wird. Dies bedeutet, dass nur Gemische mit Stoffen (insbesondere Salzen) eingesetzt werden, die im Tiefengrundwasser ohnehin vorhanden sind, und das Trinkwasser nicht gefährden.

4. Zudem gilt folgendes transparentes Regelungsregime für alle Fracking-Maßnahmen, die nicht bereits nach den oben dargestellten Voraussetzungen ausgeschlossen sind:
Bei allen Tiefbohrungen - auch ohne Fracking - müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Nur bei kleineren Förderungen reicht entsprechend der Vorgaben der EU eine Vorprüfung aus. Alle bergrechtlichen Zulassungen können nur im Einvernehmen mit den Wasserbehörden erteilt werden.

5. Beweislastumkehr: Bei Bergschäden, die auf Frack-Vorgänge oder andere Tiefbohrungen zurückzuführen sein könnten, müssen zukünftig nicht mehr die Bürger diesen Zusammenhang beweisen, sondern die Unternehmen müssen nachweisen, dass z. B. ein Erdbeben nicht auf Frack-Aktivitäten zurückzuführen ist.

Mit dem vorgelegten Regelungspaket wird das konventionelle Fracking endlich den strengen und transparenten Rechtsrahmen erhalten, der erforderlich ist. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werden wir die Regelungsentwürfe der Bunderegierung intensiv prüfen und beraten. Der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser bleibt dabei erstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf bestehende Ängste und Vorbehalte gegenüber der Fracking-Technologie ist eine Versachlichung der Debatte erforderlich. Es ist deshalb richtig und zielführend, dass die Bundesregierung in ihren Entwürfen Wissenschaft und Forschung eine zentrale Stellung einräumt.

Sehr geehrter Herr Schuler, ich hoffe Ihre Fragen konnten mit meinen Ausführungen geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen nach Herbrechtingen

Ihr Roderich Kiesewetter

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