Robert Malorny
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Frage von Anton S. •

Wie würden Sie den Widerspruch zwischen dem Recht auf Asyl nach Art. 18 EU-Grundrechtscharta und Dublin-III einerseits und dem Verhalten von Polen und Finnland andererseits auflösen?

Nach Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU wird das Recht auf Asyl entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet. Das genannte Asylrecht als Grundrecht bedeutet, dass jede Person, die sich auf dem Territorium der EU aufhält, inklusive an den Grenzen, das Recht hat, einen Asylantrag zu stellen, der dann geprüft wird. Dieses ist auch in der Dublin-III-Verordnung verbrieft (in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung).

Polen und Finnland schützen nun allerdings ihre Grenzen nach Osten militärisch und akzeptieren dort keine Asylanträge mehr. Hierbei stehen Personen, die von Polen und Finnland zurückgewiesen werden, auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet, so dass die Gesetze der EU hier anzuwenden sind. Die Länder handeln also im Widerspruch zu den EU-Gesetzen.

Wie soll dieser Widerspruch Ihrer Vorstellung nach aufgelöst werden? Sollte das EU-Asylrecht beibehalten werden? Wenn ja, sollten dann Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden? Wenn nein, wie sollte es geändert werden?

Antwort ausstehend von Robert Malorny
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