Frage von Ludwig H. • 03.08.2005
Antwort von Robert Hochbaum CDU • 02.09.2005
Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.