Frage von Peter P. • 18.09.2021
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen.
Jetzt schärfen wir endlich die geltenden Regelungen im Anwendungsbereich und den Umfang der verpflichtenden Angaben nach.