
Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen von dieser Pflicht sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen von dieser Pflicht sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“