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Robbin Juhnke
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Frage von Sandra B. •

Frage an Robbin Juhnke von Sandra B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich wuerde gerne wissen, wie Sie zu einem Gesetz (Petition) gegen Mobbing stehen (Stafrecht), und ob Sie sich dafuer stark machen.

Danke und MfG
Sandra Beck, Dipl.-Paed., 12353 Berlin

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

zunächst weise ich darauf hin, dass eine mögliche Gesetzesinitiative zum Thema Mobbing keine Frage wäre, die im Berliner Abgeordnetenhaus zu verhandeln ist. Da es sich um ein Bundesgesetz handeln müsste, wäre der Deutsche Bundestag dafür der zuständige Ort.

Nach aktueller Rechtslage ist Mobbing - in den rechtlich einschlägigen Fällen - bereits durch einige Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) mit Strafen belegt: so zum Beispiel Körperverletzung (§§ 223 ff. des StGB), Beleidigung oder üble Nachrede (§§ 185 ff. StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB). Bei der Körperverletzung kommt es nicht auf tatsächliche physische Gewalt an, auch die Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit mit Krankheitsfolge ist inbegriffen.

Auch im Zivilrecht, also zum Beispiel im Verhältnis zum Arbeitgeber, gibt es Regelungen, die zu einem Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch führen können.

Um einen rechtlichen Anspruch zu erhalten, muss die Betroffenheit durch Mobbing allerdings schon ein gewisses Mass erreicht haben. Dies ist insbesondere dann der Fall wenn durch das Mobbing bereits folgende Zustände bzw. Folgen eingetreten sind: Generelle Verunsicherung und Misstrauen, tiefe Verzweiflung, posttraumatisches Stresssyndrom, Depression, Obsession, Suchtmittelmissbrauch, massive Gesundheitsstörungen, posttraumatisches Stresssyndrom, Persönlichkeitsstörungen, Suizid (-versuch).

Sicherlich kommt es auf den Einzelfall an und es dürfte auch zu Situationen gekommen sein, wo Mobbingopfer subjektiv das Gefühl haben, keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz bzw. Verständnis in einem konkreten Gerichtsverfahren empfangen zu haben. Von einer generellen Schutzlücke kann aber nicht gesprochen werden. Nach meinen Informationen hat auch der Deutsche Bundestag bisher die bestehenden Regelungen als ausreichend betrachtet.

Jenseits von eventuellen gesetzlichen Regelungen halte ich jedenfalls die Aufklärung über das Phänomen Mobbing, seine Mechanismen und Folgen, Präventionsangebote und Initiativen speziell an Schulen für hilfreich, um die Fälle garnicht erst in rechtlich einschlägige Bahnen kommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Robbin Juhnke MdA

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