Frage an Robbin Juhnke von Andrea F. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Juhnke,
-haben Sie den Gesetzesentwurf für das neue Hundegesetz gelesen und verstanden?
-auch möchte ich gern wissen, wie Sie sich bei der Abstimmung verhalten wollen.
Zustimmen, Ablehnen oder Enthalten?
-Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zum Schutz der Berliner Hundehalter und
bis wann?
Leider waren bei der Erarbeitung des Hundegesetzes keine namenhaften Hundefachleute, wie Verhaltensforscher, Hundetrainer oder professionelle Hundeausführer, die täglich mit einer vielzahl von Hunden arbeiten, anwesend.
Da frage ich mich warum?
Über eine konkrete und ehrliche Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Falke
Sehr geehrte Frau Falke,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie sie der aktuellen Presse entnehmen können, befindet sich das geplante Hundegesetz derzeit noch in einem Abstimmungsprozess zwischen der CDU und SPD. Bislang liegt dazu ein Senatsentwurf vor, der mit einigen Änderungen im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses angenommen worden ist.
Der Senatsentwurf basiert auf den Ergebnissen des von Verbraucherschutzsenator Heilmann initiierten sogenannten „Bello-Dialoges“ an dem Bürgerinnen und Bürger, Interessenvertreter sowie Fachleute teilgenommen und Vorschläge erarbeitet haben.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich sowohl den Regierungsentwurf als auch die im Rechtsausschuss beschlossenen Änderungen gelesen und mich mit ihnen inhaltlich auseinander gesetzt habe. Ich halte die bislang von CDU und SPD geplanten Regelungen für sinnvoll.
Zielrichtung des neuen Hundegesetzes ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Hundehalterinnen und Hundehalter auf der einen sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die keinen Hund halten, auf der anderen Seite herzustellen. Besonders wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass der derzeitige Entwurf auch ein besonderes Augenmerk auf den tierschutzgerechten Umgang mit Hunden in einer Großstadt wie Berlin legt.
Da derzeit noch nicht klar ist, in welcher Fassung das Gesetz endgültig zur Abstimmung gelangt, habe ich diesbezüglich noch keine Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten getroffen. Sollte es jedoch im Wesentlichen bei den derzeit geplanten Regelungen verbleiben, werde ich dem Gesetz zustimmen.
Ich hoffe hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Robbin Juhnke MdA