Frage an Robbin Juhnke von Torsten K. bezüglich Kultur
Warum werden Geringverdiener/Wohngeldempfänger in Berlin gegenüber Arbeitslosen sozial massiv diskriminiert, - warum wird ihnen kulturelle Teilhabe (Sozialpass/Berlinpass) verweigert? http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/
In Frankfurt, Leipzig, München gelten hingegen Einkommensgrenzen:
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2977
http://www.leipzig.de/de/buerger/service/dienste/soziale/wirtschaft/15562.shtml
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Muenchen-Pass.html
Sehr geehrter Herr Kulick,
in einigen Städten und Kreisen gibt es tatsächlich auch für Wohngeldempfänger die Möglichkeit, einen Sozialpass zu erhalten. Allerdings ist diese Möglichkeit teilweise nur indirekt erfasst.
Zu den von Ihnen angeführten Beispielen:
- München: „Personen mit geringem Einkommen“
- Frankfurt a. M.: „Personen, die unter die ... Einkommensgrenze fallen“
- Leipzig: „geringes Einkommen“ (in Leipzig wird ein Wohngeldbescheid verlangt)
In Berlin ist dies nicht der Fall, aber jeder Einrichtung steht es frei, Ermäßigungen für unterschiedliche Personenkreise zu gewähren.
Der sog. Berlinpass steht Personen zu, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diese Leistungen dienen der Sicherung des Lebensunterhalts und haben somit auch Auswirkungen auf alle Lebensbereiche.
Wohngeld ist aber ein ausschließlicher Zuschuss zur Miete, also zweckgebunden, woraus sich kein Anspruch auf sonstige Vergünstigungen ableiten lässt. Geringverdiener haben bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe die Möglichkeit, ergänzende Leistungen nach dem SGB II zu beziehen, womit sie auch Anspruch auf einen Berlinpass erwerben.
Grundsätzlich muss der Anspruch in jedem Einzelfall belegt werden, werden die Leistungen doch aus Steuermitteln, also von der Solidargemeinschaft finanziert.
Ich sehe daher keine Notwendigkeit den Berlinpass-berechtigten Personenkreis auszudehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Robbin Juhnke