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Rixa Kleinschmit
CDU
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Frage von Johann F. •

Sind gegen Ausbau A23 und für Bau A20. CDU Sicht? 2. Unsere 25 RH + weit. Geb. werden mit Gas beheizt. Soll tats. jedes einzelne Haus Ablösealternativen suchen/umsetzen?

Zu 2. Hier könnten die Stadtwerke sinnvollerweise tätig werden. Da die betroffenen Firmen jetzt schon überfüllte Auftragsbücher haben muß die Politik hier vernünftige Rahmenbedingen schaffen, Modellangebote erstellen, Finanzielle Unterstützung bereitstellen etc. Nach m.K. ist mindestens eine Billion Euro im Bereich Gebaude erforderlich, um das beschlossene Programm umzusetzen. Viele der Eigentümer sind älter uns tlw. alleinstehnend. Ich bin mir völlig sicher, daß wir ohne Kernenegie die Wende nicht schaffen. Zumal fast ganz Europa auf Kernenergie weiter setzt und tlw. sogar weiter ausbaut. Frankreich z.B. deckt mit mehr als 70% Kernenergie seinen Strombedarf ab. Bei unseren Regularien werden wir noch "Lichtjahre! brauchen, um CO2-neutral zu werden. Wir haben schon viele unsinnige Mrd. Euro in diesem Zusammenhang ausgegeben. Wir gefährden unseren Wohlstand und unseren Wirtschaftsstandort. Wir haben eine Vision aber keine Strategie und schon garn nicht einen Umsetzungsplan.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

viele Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich kann ich sagen, dass ein schneller Weiterbau der A 20 notwendig ist, um die prekäre Verkehrssituation im Hamburger Randgebiet zu entlasten. Da mit weiteren Verkehren, durch Fehmarn Belt und Industrieansiedlungen an der Westküste zu rechnen ist, trägt die Elbquerung der A20 deutlich zur Entlastung im Hamburger Raum bei. Zum Ausbau der A 23 ist geplant, dass die Standspur im Bereich von Hamburg zur Fahrspur umgewandelt werden soll. Auch dies soll zur weiteren Entlastung des Pendelverkehrs beitragen.

Bezüglich Ihrer zweiten Fragen muss ich etwas raten, da ich leider nicht ganz sicher bin, dass ich Ihre Abkürzungen richtig verstanden habe.

Ich bin der Ansicht, dass eine energetische Quartierslösung, gerne auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stadtwerken ein guter Weg sein kann. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, die im Einzelfall zu betrachten und mit den örtlichen Akteuren besprochen werden sollte.

Im neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz ist verankert, dass beim Austausch der Heizungsanlage ab dem 1.7 dieses Jahres, ein Anteil an erneuerbarer Energie in der Wärmeversorgung von 15% erfüllt werden muss.

Dies kann man durch die Verwendung von Wärmepumpen und eigener Stromerzeugung durch Photovoltaik erfüllen oder auch durch entsprechende Solarthermie Anlagen. Wir als CDU haben uns dafür eingesetzt, dass dies auch durch sogenannte Bezugsverträge erfüllt werden kann. Sie können bei einem Energieversorger, der dies anbietet, einen Erdgas-Belieferungsvertrag abschließen, der einen entsprechenden Anteil von Bio-Methan oder auch Wasserstoff bilanziell beimischt. Solche Bezugsverträge gibt es in Schleswig – Holstein bereits.

Über die Art der Energiegewinnung lässt sich trefflich streiten. Der gute Mix macht es und es ist sehr wichtig, dass auch weiterhin auf diesem Gebiet geforscht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rixa Kleinschmit

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