Frage an Rita Pawelski von Thorsten L. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Pawelski,
als Hausverwalter und Wohnungseigentümer hat man immer wieder das Problem, dass Hartz IV - Empfänger ohne zu kündigen aus Wohnungen ausziehen und sich einfach eine neue Wohnung anmieten. Das Amt überweist dann, ohne sich eine Kündigungsbestätigung vorlegen zu lassen, einfach an den neuen Vermieter. Dieses sollte aber nach meinem Verständnis und sicherlich auch nach vielen anderen Wohnungseigentümern, eine Voraussetzung für eine weitere Übernahme der Leistungen für Miete etc. sein. Denn die Einstellung der Leistungsempfänger ist meistens "mir doch egal, der alte Vermieter kann mich ja eh nicht belangen", da diese oft schon eine Eidesstattliche Versicherung ablegen mußten.
Gibt es hierfür mittlerweile einen Gesetzesentwurf oder etwaige Lösungsvorschläge?
Danke für Ihre werte Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
Sehr geehrter Herr Lüpertz,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir sehr wichtig. Dazu gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest Name, Anschrift und E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( rita.pawelski@bundestag.de ), per Telefon (030/227 70695), per Fax (030/227 76694) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Pawelski