Frage an Rita Pawelski von Carsten S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Wie stehen Sie zu Wiedergutmachungszahlungen an fremde Völker wie z.B. die Hereros?
Sehr geehrter Herr Segert,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen“.
Die Bundesrepublik Deutschland hat aufgrund ihrer besonderen historischen und moralischen Verantwortung die Pflicht zum Aufbau und zur Pflege besonders enger und vertrauensvoller Beziehungen zu den Ländern und seinen Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer deutscher Verbrechen wurden. Auch wenn viele Jahrzehnte vergangen sind - manchmal mehr als drei Generationen und die Schuldigen nicht mehr leben und somit nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können -, erkennen wir unsere besondere deutsche Verantwortung.
Wir können das Geschehene nicht ungeschehen machen. Wir lehnen auch jede Relativierung des geschehenen Unrechts durch Vergleiche mit anderem Unrecht ab. Wir wissen um die besondere Bedeutung dieses Geschehens in der deutschen Geschichte.
Das bewusste Erinnern an die Geschichte ist aber nur dann verantwortet, wenn es sinnvoll in eine Politik von heute einbezogen wird. Dies muss abseits von unkritischer und ideologisierter Schönfärberei oder politischen Schnellschüssen geschehen. Nur dann wird ein kritisch-konstruktiver Dialog möglich sein. Unser Land muss zu diesen Völkern besondere Beziehungen pflegen, die bewusst im Dienste einer zukunftsgewandten Entwicklung stehen. Für diesen gleichberechtigten Dialog ist das offene Eingeständnis von Fehlern und grausamen Verbrechen weit mehr von Bedeutung als manch eine materielle Überlegung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Rita Pawelski