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Rita Klöpper
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Frage von Guido F. •

Frage an Rita Klöpper von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Klöpper,

ich hoffe, dass Sie als Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags in NRW mir kurz erläutern können, wie der Petitionsausschuss vorgeht, wenn er in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass eine zurückliegende Beschlussempfehlung vorrangig auf Grundlage falscher Informationen erarbeitet wurde.

Ist es aus Sicht des Petitionsausschusses in solch einem Fall notwendig, die Eingabe erneut zu prüfen, oder ist die Tätigkeit des Petitionsausschusses ohnehin nur eine belanglose Alibimaßnahme, sodass man sich dort sogar Begründungen zusammenreimen würde, nur um Eingaben schnell ablehnen zu können und sich nicht weiter damit befassen zu müssen?

Welche Bedeutung hat es für Sie persönlich, dass Bürger die Möglichkeit haben, sich mit Eingaben an einen Petitionsausschuss wenden zu können, um beispielsweise auf Missstände aufmerksam zu machen und sich um Verbesserungen zu bemühen, und wie wichtig ist es Ihnen, dass relevante Sachverhalte vom Ausschuss ernsthaft, eingehend und unvoreingenommen geprüft werden?

Hat der Petitionsausschuss überhaupt die Möglichkeit, angeforderte Informationen zu überprüfen, oder glauben die Mitglieder einfach alles was ihnen vorgelegt wird, insbesondere wenn die vermeintlichen Fakten von öffentlichen Stellen stammen?

Für Ihre hoffentlich aufschlussreiche Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Guido Friedewald

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Antwort ausstehend von Rita Klöpper
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