Richard Fischer
ÖDP
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Frage von Peter D. •

Frage an Richard Fischer von Peter D. bezüglich Verkehr

Hallo

in der StVO gibt es den Par. 1, dort heißt es mal:

Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat sich so zu verhalten .......... daß kein Anderer den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Dazu zum Thema Verkehrslärm: die Industrie baut heute Fahrzeuge wie PKW,Motorrad,Mofa, die sehr leise sind und nicht als Lärmbelästigung empfunden werden. Jetzt läßt aber der Gesetzgeber zu, daß diese Fahrzeuge durch Zubehör wie Sportauspuff oder ähnliches extrem laut gemacht werden können.
Die Folge ist, daß ein einzelner Autofahrer nachts einen ganze Straße aus dem Schlaf reissen kann, daß tagsüber eine erheblich größere Lärmbelästigung als notwendig erfolgt. Das geschieht pausenlos.

Die Polizei ist machtlos, weil es dann entgegen dem o.g. §1 StVO noch gesetzliche Vorgaben für die zulässige Lautstärke von Fahrzeugen gibt, die weit über der von Neufahrzeugen liegen. Das sind 2 Regeln, die sich widersprechen.

Ich würde mir wünschen, daß es gesetzlich festgelegt wird, daß Fahrzeuge gegenüber dem Fabrikzustand nicht verändert werden dürfen und zwar in keinster Weise und daß der Par. 1 StVO nicht ein Gummiparagraph bleibt.

Außerdem sollen die Lärmkontrollen durch die Polizei wesentlich häufiger durchgeführt werden, etwa so wie Geschwindigkeitskontrollen.

Wie stehen Sie zu dem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Denz

Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Denz,

vielen Dank für Ihre Frage. Da die Straßenverkehrsordnung in der Zuständigkeit des Bundes liegt, ich aber für ein Landtagsmandat kandidiere, kann ich Ihnen nur meine Privatmeinung zu dem Thema äußern. Auch ich finde es absurd, dass es technisch möglich ist, leise Autos zu bauen und dass es Menschen gibt, die diese künstlich wieder laut machen. Noch absurder wird es, wenn dann die Allgemeinheit für Lärmschutzmaßnahmen aufkommen muss. Hier wäre eine gesetzliche Neuregelung zur maximalen Schallemission durchaus wünschenswert, da man so auch das Steuersäckel entlasten könnte.

Eine Ausnahme für Oldtimer, die nur selten gefahren werden, halte ich für möglich, da diese als Teil der Geschichte auch ihre Berechtigung haben. Es ist jedoch nicht angemessen, aus Rücksicht auf diese die Schallemission für alle Fahrzeuge in dem hohen Maße zu belassen; auch im Bereich der Schadstoffemission war hier schließlich eine Sonderregelung möglich.

Ein grundsätzliches Verbot von Änderungen am Auto halte ich nicht für zielführend, da hier die inidviduelle Freiheit unverhältnismäßig beschränkt werden würde.

Was die Lärmschutzkontrollen der Polizei angeht, so würde dies in den von mir anvisierten Aufgabenbereich als Abgeordneter fallen. Das Problem daran ist, dass die Polizei gerade in Bayern über einen Personalmangel klagt, der durch den rigiden Sparkurs der Staatsregierung verursacht wurde. So lange wir zu wenig Polizisten haben und diese Prioritäten setzen müssen, finde ich Geschwindigkeitskontrollen wichtiger als Lärmschutzkontrollen. Wenn aber, wie ich es mir wünschen würde, die Polizei mehr Personal erhält, sollten sicherlich auch solche Kontrollen zum Schutz der Anwohner durchgeführt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben und danke nochmals für Ihr Interesse.

Ihr
 
Richard Fischer