Wann darf ich als schwerbehinderter Bürger der aufs eigene Auto angewiesen ist, wieder zum Arzt?
Sehr geehrte Frau Lang,
da ich wegen meiner Behinderungen aufs eigene Auto angewiesen bin und nicht mit dem ÖPNV oder Taxi fahren kann, wird mir derzeit, durch die Umsetzung der autofreien Innenstadt und Reduzierung geeigneter Parkplätze( längs der Fahrtrichtung)die Möglichkeit genommen zu div. Fachärzten in der Innenstadt zu kommen.Parkflächen und Parkhäuser kann ich nicht nutzen, da dort die Fahrertür nicht ganz geöffnet werden kann. Zudem kann ich nur 100m mit Pause gehen. Somit erhalte ich derzeit nur die deutlich eingeschränkte Hausarztversorgung. Wann darf ich damit rechnen, wieder mein Grundrecht auf freie Arztwahl und medizinische Vollversorung nutzen zu dürfen?
Eine Sondererlaubnis in Form des Behindertenparkausweises steht mir nicht zu, da meineReichweite zu Fuß zu groß ist.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da mir der Rollstuhl droht, sollte ich weiterhin gehindert werden zum Facharzt zu dürfen.
Sehr geehrter Markus S.,
alle Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, werden es auch in Zukunft in der Innenstadt nutzen dürfen – dazu zählen auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Autofreie Innenstädte müssen sozialpolitisch begleitet werden, so sehen unsere Grünen Vorschläge für autofreie Innenstädte Ausnahmen für sie sowie für andere Gruppen vor, die auf ein Auto angewiesen sind. Ein insgesamt stark verringertes Verkehrsaufkommen führt dazu, dass Menschen die auf ihr Auto angewiesen sind schneller und weniger gestresst als bisher ans Ziel kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ricarda Lang