Frage an René Rock von Christoph w. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich richte diese Frage an alle im Artikel genannten Abgeordneten:
Bitte legen Sie mir in Abschrift den Endlagernachweis für Biblis als Voraussetzung für die Betriebsgenehmigung nach §§ 9a/b AtG vor.
Die URL ist hier: http://www.fr-online.de/landespolitik/atomkraftwerk-biblis-hessen-belangt-puttrich-nicht,23887878,34846934.html
Da ich davon ausgehe, dass dies in erster Linie "politisch motivierte Wahlkampfscharmützel" sind, weise ich daraufhin, dass eine Betriebsgenehmigung für Biblis nicht vorhanden ist und nicht rechtskonform ist. Daher wäre eher bei Ihnen als Beteiligte zu prüfen, in wie weit durch Missachtung von Bundesrecht strafrechtliche Ermittlungen und Schadenersatz ein Thema wäre.
Ich rufe Sie also zur Ordnung und überlege, Ihre Mandate wegen Inkompetenz aufzuheben.
Erklären Sie mir, was Sie zu tun gedenken, dieses Thema sachlich und ohne Populismus zu lösen - ich bin gespannt!
Meine Frage:
Sie sprechen davon: „Die eine: Es war Vorsatz. Die andere: Es war Inkompetenz. Sie sagen: Es war Inkompetenz. Das ist ein klassisches Eigentor.“
Wie legitimieren Sie den Betrieb des AKW Biblis? Welches Endlager gibt es und wo ist die atomrechtliche Genehmigung??
Der Sachverhalt des § 9 AtomG dürfte Ihnen als geltendes Bundesrecht bekannt sein - daher bin ich gespannt, ob Sie mir erklären können, wie ohne einen Endlagernachweis ein AKW betrieben und eine atomrechtliche Genehmigung durch die hessische Landesregierung erteilt werden konnte. Wer hat dies zu verantworten und wann werden diese Personen strafrechtlich belangt??
Ich weise daraufhin, dass ich hier ein durchaus strafbares Handeln sehe.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Weinandt