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René Hähnlein
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Frage von Konrad L. •

Frage an René Hähnlein von Konrad L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hähnlein,

das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgabern im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz.
Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und derer Fahrgäste ausgetragen werden. In unserem Betrieb verloren in diesem Jahr durch diese Praktiken etliche Kollegen ihren Arbeitsplatz.
Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2017 mit, wie Sie dazu stehen und was Sie dagegen unternehmen wollen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.

Mit freundlichen Grüßen

K. L.

Portrait von René Hähnlein
Antwort von
DIE LINKE

"Sehr geehrter Herr L.,

das deutsche Recht schützt die Beschäftigten bei eigenwirtschaftlichen Anträgen nicht ausreichend vor Sozialdumping und Arbeitsplatzverlust. Die Bundesregierung schwächt damit Arbeitnehmer- und Fahrgastrechte und gibt privaten Anbietern Vorzug vor Öffentlichen. Deshalb hat DIE LINKE als einzige Partei im Bundestag die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes abgelehnt. Der öffentliche Nahverkehr ist eine wichtige Lebensader unserer modernen Gesellschaft. Ebenso wie Strom- und Wasserversorgung sowie die Müllabfuhr ist auch der Nahverkehr ein öffentliches Gut, zu dem jeder Zugang haben muss. Seit 2011 hat sich meine Partei mit den Liberalisierungs-Forderungen von CDU,CSU, SPD, FDP und Grünen kritsch auseinandergesetzt. Am Ende stimmten CDU/CSU und FDP sowie SPD und B90/Grüne für den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre. Daran sollten sich die Wähler erinnern. DIE LINKE hat sich entschieden: Ein Privat vor Öffentlich darf es nicht geben!"

Mfg

René Hähnlein