Frage von irmgard r. • 09.01.2007
Antwort von Renate Schmidt SPD • 15.01.2007
(...) Diese Regel gilt nicht nur in Erlangen, sondern überall in der Bundesrepublik. Ich halte es auch für richtig, dass ein Ehepartner für den anderen im Notfall aufkommt. Ansprüche wie Arbeitslosengeld, wofür Sie auch Ihre Beiträge abgeführt haben, erhalten Sie unabhängig von Ihrem Ehegatten. (...)