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Reinhold Strobl
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Frage von Hans-Jürgen F. •

Frage an Reinhold Strobl von Hans-Jürgen F. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Strobl!

Das Rechtsgutachten "Verankerung des Klimaschutzes und des
Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung" wurde Ihnen zugesandt. Wie stehen Sie dazu? Würden Sie eine entsprechende Initiative im Landtag unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Frey
Solar Energie Förderverein Amberg / Amberg-Sulzbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Frey,

nachdem wir uns schon lange kennen, wissen Sie, dass ich ein Verfechter alternativer Energien bin. Ich war gegen die WAA in Wackersdorf. Während meiner Zeit im Bundestag wurde z.B. auch das EEG verabschiedet. Ich setze mich seit Jahren dafür ein, dass wir verstärkt alternative Energien einsetzen und versuchen, uns unabhängig zu machen.

Es ist gut, wenn wichtige Forderungen in der Verfassung verankert sind. Dies alleine reicht aber nicht aus. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies nicht ausreicht. In der Bayerischen Verfassung stehen z.B. so wichtige Artikel wie:

Art. 123: Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.
Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.
Art. 128: Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.
Art. 132: Für den Aufbau des Schulwesens ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlagen, seine Neigung, seine Leistung und seine innere Berufung maßgebend, nicht aber die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern.
Art. 151: Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl.
Art. 153: Die selbständigen Kleinbetriebe und Mittelstandsbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie sind in der Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Überlastung und Aufsaugung zu schützen.
Art. 158: Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit.
Art. 167: Die menschliche Arbeitskraft ist als wertvolles wirtschaftliches Gut eines Volkes gegen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen geschützt.
Art. 168: Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn.
Art. 169: Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden.

Diese Artikel stehen seit jeher in der bayerischen Verfassung. Trotzdem müssen wir feststellen, dass vieles davon weitgehend unbekannt ist und wir noch viel tun müssen, um diese Artikel zu verwirklichen. Das müssen wir wissen, wenn wir den Klimaschutz und den Vorrang erneuerbarer Energien in die Verfassung aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Strobl