Frage an Reinhold Rückert von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Rückert,
der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“
Wie werden Sie persönlich sich dafür einsetzen, dass die UN-Konvention auch in Bayern umgesetzt wird und somit eine Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform garantiert ist, damit auch Menschen, die keine „restverwertbare“ Arbeitsleistung erbringen können, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
recht herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit bekundete Interesse an meiner Partei.
Meiner Ansicht nach ist dies Problem, der Nicht-Umsetzung, bzw. der ungenügenden Umsetzung besagter UN-Konvention, vielschichtig.
Jeder Mensch muss das Recht auf Selbstbestimmung haben - unabhängig von Herkunft, Weltanschaung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder partnerschaftlicher Präferenz.
Die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung muss emanzipatorisch sein, die Menschenwürde stärken und auf Solidarität der Gesellschaft sowie Selbstbestimmung der Betroffenen setzen.
Deshalb sind die Privatisierung von Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sofort zu stoppen bzw. schnellstmöglich rückgängig zu machen.
DIE LINKE. fordert ein Leistungsgesetz für die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen, in dem die finanzielle Förderung dieser Maßnahmen einkommens- und vermögensunabhängig geregelt ist.
Mehrgenerationenhäuser können ein Weg zu mehr Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sein, dort könnten auch Tagesstätten integriert werden. Deshalb sind diese Mehrgenerationenhäuser stärker zu fördern und müssen behindertengerecht sowie barrierefrei ausgebaut werden.
Die Mehrgenerationenhäuser müssen, ebenso wie andere Einrichtungen im Pflege- und Betreuungsbereich auch, in die stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus einbezogen werden.
Alle Neu-, Um-, An- oder Ausbauten im öffentlichen Bereich Bayerns müssen behindertengerecht und barrierefrei sein.
Alle Kommunen müssen per Landesgesetz verpflichtet werden, Behindertenbeiräte zu bilden.
Demokratisch gewählte Heimbeiräte, flächendeckend Beschwerdestellen und Stärkung der ambulanten Strukturen durch entsprechende finanzielle Unterstützung von betreuenden Laien, stehen ebenso auf der Agenda wie kostenfreie Qualifizierung und Weiterbildung oder vollständige Kostentranzparenz im Pflegebereich herzustellen.
Dafür will ich mich, in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und ihren Interessenvertretungsorganisationen, in Land- und Bezirkstag einsetzen. Allein, auch nicht mit meiner Partei DIE LINKE., ist Veränderung hin zum Guten nicht zu machen, dafür brauche ich die Unterstützung der Betroffenen und ihrer Interessenorganisationen. Nur gemeinsam schaffen wir es.
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen sowie Ihren Lieben für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichem Gruss
Reinhold Rueckert