Reinhold  Hohn
FDP
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Frage von Werner M. •

Frage an Reinhold  Hohn von Werner M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hohn,

in Erinnerung an unsere seltenen, aber dennoch sehr informativen Gespräche erlaube ich mir, Ihnen folgende Frage zu stellen:

Die schrecklichen Fälle von Kindesmissbrauch und Kindervernachlässigung erschüttern uns immer zutiefst.

Oft werden in diesem Zusammenhang den staatlichen Stellen (Schule, Jugendamt, Sozialamt) der Vorwurf gemacht, trotz Kenntnis eindeutiger Indizien nicht sofort und damit nicht konsequent genug gehandelt zu haben. Auch steht die doch landes- und bundesweit sehr unterschiedliche Verfahrensweise z.B. der Jugendämter bei entsprechenden Verdachtsfällen immer häufiger in der öffentlichen Kritik.

Wie stehen Sie zu den Vorschlägen des Bund Deutscher Kriminalbeamter:

- Den Empfang von staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt von Kindern auch mit ganz bestimmten Kontrollrechten zu verknüpfen, damit sichergestellt werden kann, dass diese Leistungen auch wirklich den Kindern zukommen.

- Eine Anzeigepflicht der Lehrer an das Jugendamt verpflichtend vorzuschreiben.

- Eine Vorlagepflicht für Jugendämter an den zuständigen Jugendrichter für alle die Fälle einzuführen, bei denen Indizien vorliegen, dass Verbrechen oder Vergehen zum Nachteil von Kindern begangen werden. Der Jugendrichter und nicht der einzelne Sachbearbeiter des Jugendamtes kann dann entscheiden, wie zum Wohle des Kindes weiter zu verfahren ist.

Wohl wissend, dass auch mit einem solchen Maßnahmenpaket nicht alle Fälle erreicht werden können, halte ich dieses Paket für eine effektive Konzeption im Sinne eines effektiven Frühwarnsystems zum Wohle unserer Kinder.

Ihre Meinung dazu würde mich sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

ihr

Werner Märkert

Antwort ausstehend von Reinhold  Hohn
FDP