Frage an Reinhard Freitag von Jürgen V. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Freitag,
ich hätte bzgl. dem bereits verabschiedeten ZugErschwG einige Fragen:
1. Wie hätten Sie abgestimmt, wenn Sie als Abgeordneter über den verabschiedeten Gesetzentwurf zum ZugErschG mit abstimmen hätten können?
2. Halten Sie ein Stopp-Schild für nützlich um den Missbrauch von Kindern zu verhindern?
Was sagen sie zu der Aussage zahlreicher Experten, dass das Stopp-Schild sogar von Laien innerhalb weniger Sekunden umgangen werden kann und, dass damit sogar Täter geschützt werden? Falls sie nicht der Meinung sind, das Stopp-Schild sei in der Praxis wirkungslos, inwieweit haben Sie einen informationstechnischen Hintergrund, dies besser als die erwähnten Experten beurteilen zu können?
3. Glauben bzw. befürworten Sie, dass diese Zensureinrichtung in naher Zukunft auch für andere Seiten(rechtsextreme Inhalte, "Killerspiele", Gewaltdarstellung) usw. genutzt werden wird?
4. Sehen Sie in dem verabschiedeten Gesetz einen Verstoß gegen Absatz 5 Artikel 1? Ich zitiere: "Eine Zensur findet nicht statt."
5.Glauben sie nicht, dass dieses Gesetz die Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, aufhebt, da keinerlei Kontrollmöglichkeit über das BKA besteht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
J. Vejmelka
Hallo Jürgen,
direkt nach der Fragestellung haben wir ja telefoniert, was die anderen
Interessierten aber nicht wissen können. Also:
1. Ich hätte mich enthalten, weil ich Zugangserschwerung für erforderlich, die Form
2. Stopp-Schild aber für wenig nützlich halte, so wie die Experten.
3. Sogenannten Großen Koalitionen traue ich im Namen vermeintlichter Sicherheit jegliche Bürgerrechtseinschränkung zu.
4. und 5. Ihre (Deine) Bedenken halte ich für stichhaltig, kann es aber nicht abschließend juristisch beurteilen. Das werden wohl wie so oft seit Schäuble, Schily & Co. die Verfassungsrichter tun müssen.
Dein/Euer/Ihr
Reinhard Freitag