Frage an Reinhard Frede von Karl-Wolfgang R. bezüglich Wirtschaft
Am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und damit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wird (Art. 87 I VvB) (s. http://berliner-wasserbuerger.de/?p=915 ). Damit ist klar, dass es eine tatsächlich eine Möglichkeit gibt, die Verträge anzufechten.
Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie
a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und
b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Wolfgang Rebel
Sehr geehrter Herr Rebel,
in der Intention der Offenlegung der Wasserverträge mit Veolia und RWE bin ich mit Ihnen einig, dass das Budgetrecht des Parlaments verletzt wurde und daher eine Organklage gerechtfertigt ist, sofern der neue Senat diese Verträge nicht für nichtig erklärt. Nicht ohne Grund hat der Senat versucht, die vollständige Offenlegung der Verträge und Nebenabreden zu verhindern...
Ich bin kein Jurist und könnte daher ein solches Organklageverfahren nicht initiieren, wäre aber bereit, einem solchen mit der oben beschriebenen Zielsetzung beizutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Frede