Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
87 %
13 / 15 Fragen beantwortet
Frage von Thomas S. •

Frage an Reinhard Brandl von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr.Brandl!

Am 09.12.09 stellt Ihnen Herr E. eine kurze prägnante Fragestellung, hier im Auszug wiedergeben:

Zitat Herr E.:

"(...) wie kann es sein, daß die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten für unverlangt eingestellte Inhalte in das Internet Gebühren von allen Nutzern des Netzes erheben können,
egal, ob die Innhalte genutzt werden oder nicht?"

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_reinhard_brandl-575-37500--f241947.html#q241947

Darauf antworten Sie am 23.12.09,
Zitat Herr Dr. Reinhard Brandl:

"Ich bin der Überzeugung, dass die Verwendung von Rundfunkgebühren – wie bei allen öffentlichen Mitteln – der besonderen Begründung und Kontrolle bedarf. Momentan werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die zur weiteren Verbesserung des Systems beitragen können. Fest steht aber: Wir brauchen die Gebühren und wir brauchen auch die Akzeptanz dafür in der Bevölkerung. Eine Antwort kann aus meiner Sicht sein, die Gebühr am Haushalt und nicht am Gerät zu orientieren. Das wäre eine nachvollziehbare und unbürokratische Lösung, die die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine sichere Grundlage, unabhängig vom Übertragungsweg, stellt."

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_reinhard_brandl-575-37500--f241947.html#q241947

Frage 1:
Wieso stellt die Gebührenorientierung bezogen auf den jeweiligen Haushalt eine für Sie nachvollziehbare und unbürokratische Lösung dar?

Frage 2:
Wenn ein Haushalt mit Internetzugang die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk unverlangt eingestellten Informationsangebote nicht nutzt, also keine Nachfrage nach diesem Angebot
erkennen lässt, wieso sollen die Haushaltseigner dafür bezahlen?

Frage 3:
Stellt Ihr Vorschlag nicht die Prinzipien der Marktwirtschaft auf den Kopf?

Frage 4:
Braucht der Rundfunk nicht auch Gebühren für überflüssige und teure Trivialunterhaltung?
Warum sollen Niedrigverdiener für die Gage von Herrn Thomas Gottschalk aufkommen?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schüller

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Dezember 2009, mit der Sie auf meine Antwort an Herrn S. E. zum Thema Rundfunkgebühren vom 23. Dezember 2009 eingehen.

Die soziale Ausgewogenheit ist auch bezüglich der Erhebung von Rundfunkgebühren von großer Bedeutung. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit sich als Geringverdiener von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Einen dem entsprechenden Antrag können u. a. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz stellen.

Auch ich bin – wie ich es bereits in meiner Antwort an Herrn S. E. angeführt habe – für eine Neuregelung der Rundfunkgebühren. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Übertragungswege halte ich eine, an die Geräte gekoppelte Rundfunkgebühr für überholt. Bei einer Neuregelung sind auch mir persönlich die Kriterien der sozialen Ausgewogenheit und der Nachvollziehbarkeit wichtig. Wie eine zukünftige Rundfunkgebühr in Deutschland im Detail aussehen wird, werden die politischen Beratungen zwischen und in den Bundesländern zeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

Was möchten Sie wissen von:
Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU