Frage an Reiner Jenkel von Wolfgang F. bezüglich Familie
Wie stehen Sie zu der Forderung von Sozialverbänden (u. A. KAB) zum Ladenöffnungsgesetz.
Insbesondere zu nachfolgenden Punkten:
• Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von längstens 6:00 bis 20:00 Uhr.
Grundsätzlich keine Nachtarbeit im Verkauf!
• Ladenschluss am Samstag spätestens um 18:00 Uhr.
• Zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag nur anlassbezogen und nur an maximal 4
Sonntagen pro Jahr pro Gemeinde bzw. Stadt. Sonntage nach Totensonntag bis zum Ende
des Kalenderjahres dürfen nicht freigegeben werden.
Sehr geehrter Herr Funke,
den von Ihnen zitierten Forderungen von Sozialverbänden stimme ich ausdrücklich zu! Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel werden vergleichsweise schlecht bezahlt und müssen ungünstige Arbeitszeiten in Kauf nehmen. Eine Begrenzung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist deshalb mehr als sinnvoll und kommt im Übrigen auch kleinen Selbständigen zu Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Jenkel