Frage an Regine Brüggemann von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Brüggemann,
wir Hundehalter in Langenhorn haben es gut: Nach bestandener Prüfung zur Leinenbefreiung können wir entspannt mit unseren Vierbeinern in den Grünanlagen spazieren gehen. Das ist aber nicht in allen Stadtteilen so, denn beispielsweise die Bezirke Altona, Mitte und Eimsbüttel haben die Globalrichtlinie nicht so vorbildlich umgesetzt, wie die Bezirke Harburg, Wandsbek und teilweise auch Nord. Dabei berufen sich diese Bezirke immer auf die Grünanlagenverordnung, die die kurze Leine vorschreibt. Nun meine Frage: Würden Sie sich für eine Änderung der Grünanlagenverordnung dahingehend einsetzen, den Passus der 2-Meter-Leine zugunsten des sog. Hundeführerscheins zu ändern? Will heißen, dass geprüfte Hunde, die nachgewiesen haben, dass von ihnen keinerlei Belästigung oder Gefahr ausgeht, auch in den Grünanlagen vom generellen Leinenzwang befreit sind.
Hundefreundliche Grüße
Jule Thumser