
(...) Grundlage dafür ist der § 3 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG), gemäß dem "die Verwaltungsbehörden im Rahmen ihres Geschäftsbereichs nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen erforderlichen Maßnahmen (treffen), um bevorstehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen". Das zuständige Polizeirevier Davidwache hatte die Anordnung getroffen und prüfen lassen, weil es zu dieser Zeit sehr häufig zu Konfrontationen zKonfrontationen Prostituierten in der Herbertstraße und Passantinnen gekommen war. Die Zahl von Passantinnen hatte zu dieser Zeit stark zugenommen, weil vermehrt Reisegruppen von den Reiseunternehmen durch die Herbertstraße geführt wurden. (...)