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Rebecca Lenhard
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Frage von Roland R. •

wie stehen sie zur Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern?

wie stehen sie zur Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern?Hat ein Vermieter z.B zwei identische Wohnungen, so bedeutet das, wenn eine Mietpartei
einen um 20% höheren Heizbedarf hat als die andere, dass der Vermieter nicht nur 20% mehr
übernehmen muss, sondern - weil damit die Wohnung schlechter eingestuft wird - sogar einen
noch höheren Anteil übernehmen muss.
Außerdem dient die Heizung ja auch zum Erwärmen des warmen Wassers und auf den Verbrauch
an Warmwasser hat der Vermieter absolut keinen Einfluss.vielen Dank

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Die CO2-Abgabe wird zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen aufgeteilt. Das Verhältnis bestimmt der spezifische CO2-Ausstoß des gesamten Gebäudes pro Quadratmeter. Anhand dieses Verhältnisses wird dann die Abgabe je nach individuellem Heiz- und Warmwasserverbrauch aufgeteilt. Die Verteilung ist dadurch fair und transparent, auch wenn der Heizbedarf einzelner Mieter*innen variiert.