Frage an Ravindra Gujjula von Ricardo S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Gujjula,
leider haben Sie hier noch keine Frage beantwortet, aber vielleicht beantworten Sie ja diese noch.
Kürzlich habe ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis genommen, dass Mehrfachnamen nicht gestattet sind, jedenfalls nicht mehr als zwei. Wir finden das sehr ärgerlich. Meine Freundin Gerlinde Schulte-Grachtenbrink und ich wollen heiraten und den Namen Schwakowiak-Schulte-Grachtenbrink annehmen, was aber nach aktuellem Recht nicht möglich ist. Wir finden, das ist eine große Einschränkung unserer persönlichen Freiheit und erhoffen uns Hilfe von der SPD, weil bei Ihnen Doppelnamen besonders en vogue sind.
Gerade Frauen in der SPD haben häufig Doppelnamen. Was spricht dann gegen Dreifachnamen? Werden Sie sich für die Bürgerrechte einsetzen, indem Sie endlich die diskriminierenden Namensregelungen beenden, falls Sie gewählt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Ricardo Schwakowiak