Frage an Ralf Wunderlich von Peggy G. bezüglich Soziale Sicherung
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung!
Welche Position vertreten Sie und ihre Partei hinsichtlich eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe?
Wie wollen Sie eine angemessene und zuverlässliche Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen in Brandenburg umsetzten?
Helfen Sie - im Falle Ihrer Wahl - mit, die von den Frauenhäusern geforderte Aufstockung der Landesmittel um 25.000 Euro pro Landkreis zu beschließen?
Sehr geehrte Frau Gennrich,
vielen Dank für Ihre Fragen, haben Sie mich dadurch noch einmal für dieses Thema sensibilisiert.
*Welche Position vertreten Sie und ihre Partei hinsichtlich eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe?*
Im Artikel 26, Abs. 3 unserer Landesverfassung ist geregelt:Wer in Ehe, Familie oder einer anderen Lebensgemeinschaft psychische oder physische Gewalt erleidet, hat Anspruch auf Hilfe und Schutz des Gemeinwesens. Daraus resultiert der Rechtsanspruch der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder. Diesen gilt es in jedem Einzelfall durchzusetzen.
*Wie wollen Sie eine angemessene und zuverlässige Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen in Brandenburg umsetzen?*.
Die 21 Frauenhäuser werden pro Jahr mit insgesamt 2 Millionen Euro von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden finanziert. Die Anzahl der Schutz suchenden Frauen und Kinder ist in den letzten Jahren nahezu gleich hoch geblieben. Der Beratungsbedarf ist gestiegen. Die Qualität und Quantität der Beratungsangebote sollte von den Kommunen und vom Land finanziell abgesichert werden.
*Helfen Sie - im Falle Ihrer Wahl - mit, die von den Frauenhäusern geforderte Aufstockung der Landesmittel um 25.000 Euro pro Landkreis zu beschließen?*
Ja
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wunderlich